Wir laden Sie/Euch herzlich ein, mit
uns über Deutschlands soziale Verpflichtung zu diskutieren.
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (Sozialpakt) verpflichtet Staaten dazu,
diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit,
Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben. Seit dem
20. Juli 2023 trat in Deutschland das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt in
Kraft, welches ein Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren sowie ein
Staatenbeschwerdeverfahren beinhaltet. Dies ermöglicht erstmalig, dass
Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, Verstöße gegen
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) vor dem
UN-Ausschuss anzeigen und bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe und Entschädigung
von Deutschland verlangen können.
Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor
des Instituts für Menschenrechte, ist seit 2017 Mitglied des UN-Ausschusses,
der die Umsetzung des entsprechenden Menschenrechtspakts durch die
Vertragsstaaten überwacht und daher bestens geeignet, um uns über die Bedeutung
und Auswirkungen des Fakultativprotokolls zu informieren.
Der UN-Ausschuss bemängelte 2018 in einem
Staatenberichtsverfahren die Höhe und die Sanktionen der Grundsicherung.
Inwiefern das neue Bürgergeld den Anforderungen aus dem Sozialpakt nun besser
gerecht wird oder zukünftig Individualbeschwerden drohen, wird Andrea
Kießling, Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und
Gesundheitsrecht und Migrationsrecht mit uns besprechen.
Die Veranstaltung findet via Zoom statt. Sie erhalten die
Zugangsdaten am Tag der Veranstaltung nach Anmeldung unter: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdI8-wFXSbvuVKhVDkBQ0SpR1wyOXP7V3dTz3IWoKT7KNdDPw/viewform
Wer „verdient“ den deutschen Pass? Eine kürzere Aufenthaltsdauer, erleichterte Sprachanforderungen und eine grundsätzliche Akzeptanz des Doppelpasses sollen in Zukunft Einbürgerungen erleichtern. So sieht es der sich noch in der Ressortabstimmung befindende Gesetzesentwurf der Ampelkoalition vor, der das Einbürgerungsrecht reformieren soll.
Wir möchten Euch im Namen der Goethe-Law-Clinic Frankfurt herzlich einladen mit uns über diese Fragen zu diskutieren.
Die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein wird über die Geschichte und Entwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts sprechen. Im Anschluss stellt die Ministerialdirektorin des Bundesinnenministeriums, Eva-Lotta Gutjahr, den von ihrer Abteilung erstellten Gesetzesentwurf zur Staatsangehörigkeitsrechtsreform zur Erleichterung der Einbürgerung vor. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird mit einer Videobotschaft präsent sein. Die Reform wirft altbekannte Fragen der Zuordnung von Personen zu Staaten und die damit verbundenen Zugehörigkeitsvorstellungen zu einem Staatsvolk auf.
Die Veranstaltung findet am Montag den 20. März 2023 um 9:00 Uhr im HZ 11 auf dem Campus Westend an der Goethe-Universität statt. Die Veranstaltung kann auch auf der offiziellen Live-Page der Goethe-Universität unter https://www.rz.uni-frankfurt.de/live online gestreamt werden.
Wir würden uns sehr freuen, möglichst viele von Euch bei der Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Um Anmeldung an s2023830@stud.uni-frankfurt.de wird gebeten. Die Einladung darf gerne an Interessierte weitergeleitet werden.
Angesichts dieser Entwicklungen rückt eine Studie der Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann ins Rampenlicht. Die Autorin hat in mehrjähriger Forschung die Erfahrungen von abgeschobenen Afghanen dokumentiert und analysiert, die neben den allgemeinen auch besonderen Gefahren ausgesetzt sind, weil sie in Europa waren.
Über die Gründe dafür und aktuelle Entwicklungen zur Lage vor Ort berichtet Friederike Stahlmann in unserer Veranstaltung
am 13. Juli 2021 um 18:00 Uhr über Zoom.
Die Zugangsdaten für die Veranstaltung erhalten Sie von Jonas Weber unter folgender Adresse: jonas.weber@stud.uni-frankfurt.de.
Die Goethe Law Clinic lädt Sie herzlich zur Teilnahme ein.
Am 01.02.2021 konnten wir mit ausgewählten Referent*innen über das komplexe Thema der Sanktionen im SGB II und AsylbLG sprechen. Anlass für die Veranstaltung war die breit geführte Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des § 1a AsylbLG, die nach dem Urteil des BVerfG 2019 zu den Hartz-IV-Sanktionen im SGB II neuen Aufwind erfahren hat.
Während Prof. Dr. Gerhard Bäcker zu Beginn der Veranstaltung aus einer soziologischen Perspektive das Instrument der Sanktionen einordnete und beurteilte, erläuterte die BVRin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein das 2019 ergangene Urteil des BVerfG zu den Hartz-IV-Sanktionen im SGB II.
Daran anschließend erläuterte Dr. Elias Bender aus der Perspektive des Vollzugs des AsylbLG die Leistungskürzungen des § 1a AsylbLG und gab Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung.
Einen Großen Dank an die Vortragenden, das Organisations Team und auch an die Teilnehmer*innen, die mit ihren interessanten Fragen zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben.