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Feb 18 2016
14:32

„Autonomie im Recht – geschlechtertheoretisch vermessen“: Internationale wissenschaftliche Tagung an der Goethe-Universität vom 03. bis 05. März

Gibt es eine „richtige Dosis“ für Freiheit?

FRANKFURT. Wie frei können sich Menschen in bestimmten Kontexten tatsächlich entscheiden? Was trägt das Recht zur Sicherung von Autonomie bei und welche Gefahren für Selbstbestimmung entstehen durch rechtliche Regelungen? Dieser Problematik widmet sich eine internationale und interdisziplinäre Tagung vom 03. bis 05. März auf dem Campus Westend der Goethe-Universität. Der Titel: „Autonomie im Recht – geschlechtertheoretisch vermessen“. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich, Medienvertreter können sich jedoch vorab dazu anmelden.

Autonomie und Selbstbestimmung sind eine Voraussetzung von Freiheit und damit grundlegend in einem modernen konstitutionalisierten Rechtsstaat. Doch wie genau sind sie definiert? Wie sehr hängen sie ab von den Lebensumständen der Einzelnen, aber auch gerade von festgefügten äußeren Strukturen? Alle Teildisziplinen der Rechtswissenschaft müssen sich damit auseinandersetzen, wie viel individueller Freiraum sein kann, welche Grenzen privater Selbstbestimmung zu ziehen sind und wie Autonomie zu sichern wäre. Dies lässt sich – so die These der Tagung – geschlechtertheoretisch reformulieren. Die Tagung versucht die Bedeutung von Autonomie und Selbstbestimmung in Kontexten zu verstehen, die von struktureller Diskriminierung geprägt sind.

Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen sowie Forschende der Nachbardisziplinen Philosophie, Soziologie und Politikwissenschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz widmen sich (auch rechtlich regulierten) Problemen um Demokratie und Privatheit, Pornografie und Prostitution, Reproduktionsmedizin, Migration, Ehe bzw. Intimität, Wandel von sozialer Sicherung und Erwerbsarbeit. Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen können und müssen Entscheidungen von Menschen, die struktureller Benachteiligung ausgesetzt sind, als autonom vom Recht akzeptiert werden? Wie frei ist zum Beispiel eine Prostituierte, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet? Oder auch das Beispiel Reproduktionsmedizin: Treffen Frauen, die sich unter großem gesellschaftlichen oder familiären Druck für einen belastenden Eingriff entscheiden, wirklich eine autonome Wahl?

Wann greift eine staatliche Schutzpflicht, um Menschen davor und auch vor sich selbst zu schützen? Welche Kriterien können dazu dienen, um legitimen, vielleicht sogar gebotenen staatlichen Schutz von unzulässigem Paternalismus abzugrenzen?  Um diese Fragen wird es bei der Tagung gehen.

Organisiert wird die Tagung von Prof. Dr. Ute Sacksofsky (Professur für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, Goethe-Universität) und Prof. Dr. Susanne Baer (Richterin am Bundesverfassungsgericht). Sie findet statt in Kooperation mit dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung Normativer Ordnungen“.

Die Tagung ist nicht öffentlich, Journalisten können sich jedoch vorab zur Teilnahme anmelden.

Anmeldung nur für Medienvertreter bis 24. Februar unter hommel@jur.uni-frankfurt.de, Telefon +49(0)69 798 34285  |  Fax +49(0)69 798 34513