FAQ zum Diplomstudium Biologie

Frage: Was muss ich beachten, damit ich mein Studium in Diplom Biologie abschließen kann?
Antwort: Der Studiengang Biologie Diplom läuft aus, Sie müssen ihre Diplomprüfung bis zum 30.9.2012 abgeschlossen haben (vgl. StO B.Sc. Biowissenschaften geändert am 17.9.2010: § 38 Abs. 3), d.h. die Diplomarbeit muss als letzte Prüfungsleistung spätestens am 30.09.2012 eingereicht werden. Daher ist es notwendig, spätestens im SS 11 das letzte Hauptstudiums-Fach zu erledigen, und in dem Jahr danach die Diplomarbeit. Bis zum SS 11 werden alle Diplom-Fächer  angeboten, allerdings nicht die gewohnten Veranstaltungen, sondern es werden Masterkurse definiert, die als äquivalent zu Diplom-Hauptstudiums-Veranstaltungen anerkannt werden. Sie sollten einen Antrag stellen auf einen Wechsel in den Studiengang Bachelor Biowissenschaften, wenn ein fristgerechter Abschluss nicht wahrscheinlich ist.

Frage: Wie viel Zeit benötige ich für die Diplomprüfung?
Antwort: Für die Anmeldung zur Diplomprüfung, die Absolvierung des Praktikums zur Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik im Schwerpunktfach und die Durchführung der Diplomarbeit sind 12 Monate oder zwei Semester anzusetzen.

Anlage: Übersicht der Fristen bezüglich der Diplomprüfungen und der Diplomarbeit

Frage: Wann muss ich mich zur mündlichen Diplomprüfung anmelden?
Antwort: Die Diplomprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem 1. Prüfungstermin beim Prüfungsamt anzumelden. Sie finden auf der homepage des Prüfungsamts das Anmeldeformular für die Diplomprüfung.

Frage: Wann muss ich mit dem Praktikum „Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik“, dem sogenannten „8-Wöchigen“ anfangen?
Antwort: So bald wie möglich, in Ihrem eigenen Interesse. Wichtig ist, dass Sie vom Datum der letzten mündlichen Prüfung an gerechnet genau vier Monate Zeit haben, um den Schein für das „8-Wöchige“ (Einführung in die Wissenschaftliche Arbeitstechnik) spätestens beim Prüfungsamt einzureichen. Sie können den Schein aber auch schon früher abgeben.
Ausnahme: Sie haben das „8-Wöchige“ schon vor der mündlichen Diplomprüfung absolviert.

Frage: Kann ich nach Abgabe des Scheins für das „8-Wöchige“ gleich mit der Diplomarbeit anfangen oder muss ich noch etwas beachten?
Antwort: Nach Abgabe des Scheins für das „8-Wöchige“ müssen Sie den offiziellen Titel der Diplomarbeit, den Sie mit Ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer abgestimmt haben, beantragen. Dafür bekommen Sie  nach Abgabe des Scheins für das „8-Wöchige“ ein Formular vom Prüfungsamt, das Sie innerhalb von zwei weiteren Wochen ausgefüllt wieder beim Prüfungsamt einreichen müssen. Sie erhalten per Post ein Schreiben, worin das Thema genehmigt wird und Ihnen auch gleich der Beginn und die Abgabefrist für die Diplomarbeit verbindlich mitgeteilt werden.

Frage: Wann beginne ich mit der Diplomarbeit?
Antwort: Sie beginnen Sie mit der Diplomarbeit offiziell genau vier Wochen nachdem das Prüfungsamt den Schein für das „8-Wöchige“ von Ihnen erhalten hat, also zwei Wochen nach der Frist zur Einreichung des Titels der Diplomarbeit.
Ausnahme: Sie haben das „8-Wöchige“ schon vor der mündlichen Diplomprüfung absolviert, dann beginnen Sie mit der Diplomarbeit offiziell genau vier Wochen nach der letzten mündlichen Diplomprüfung.

Frage: Ist es möglich, die Diplomarbeit außerhalb des Fachbereichs Biowissenschaften in einem anderen Arbeitskreis oder einer anderen Institution anzufertigen?
Antwort: Ja, mit Genehmigung des Prüfungsausschusses.
Sie müssen zuvor das externe „8-Wöchige“ (Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik im Schwerpunktfach), das Sie bei ihrem/r externen Betreuer/in vor der Diplomarbeit zu absolvieren haben, beim Prüfungsausschuss für Diplom-Biologie (Adresse wie Prüfungsamt) formlos beantragen (Unterschrift des externen Betreuers auch erforderlich). Dies können und sollten Sie direkt mit dem Antrag für eine externe Diplomarbeit verbinden:
Dazu benötigen wir neben einem 1- bis 2-seitigen Exposé zur Diplomarbeit, aus dem das vorläufige Thema, die Zielstellung und Hintergrund der Untersuchungen, die anzuwendenden Methoden und ein vorläufiger Arbeitsplan hervorgehen sollten. Dieses  Exposé soll von dem/der Betreuer/in im FB 15 und dem/der externen Betreuer/in (muss eine habilitierte Person sein, also PD, HD oder Prof.) unterschrieben sein.
Die externe Diplomarbeit sollte mit dem/der internen Betreuer/in im Fachbereich, der/die dann auch zweiter Gutachter/in der Diplomarbeit sein wird, von vornherein koordiniert sein.

Frage: Gibt es dafür ein Formular?
Antwort: Nein, das ist formlos zu beantragen.

Frage: Kann ich die Bearbeitungsfrist für die Diplomarbeit verlängern?
Antwort: Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 8 Monate. Im Einzelfall und nur auf Antrag kann die Bearbeitungszeit um höchstens einen Monat verlängert werden. Dieser formlose Antrag sollte spätestens einen Monat vor Ende der Bearbeitungszeit gestellt sein und beim Prüfungsamt eingehen. Der/die Betreuer/in der Diplomarbeit soll den Antrag befürworten, d.h. auch unterschreiben. Der Antrag ist zu begründen, wobei die Gründe nicht Krankheit oder mangelnde Bearbeitungszeit sein können, sondern fachlicher Natur sein sollen.

FB15 - Hinweise für Diplom Studierende

FB15 Prüfungsamt Feigenbutz

Prüfungsamt

Ursula Feigenbutz
Biologicum, Campus Riedberg
Gebäudeteil D, EG, Raum 0.412
Max-von-Laue-Str. 13
60438 Frankfurt am Main

T +49 69 798-46473
E  Mail: pabio@bio.uni-frankfurt.de

Sprechzeiten
nach Absprache