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Im Rahmen des ERASMUS-Programmes wird auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene ein Kooperationsvertrag (Bilateral Agreement) mit dem Fachbereich oder Institut einer ausländischen Hochschule geschlossen. Voraussetzung ist, dass die ausländische Hochschule eine ERASMUS-Charta hat, also überhaupt am ERASMUS-Programm teilnimmt.

Eine Liste aller ERASMUS-Partnerhochschulen der Goethe-Universität und der jeweils zuständigen Koordinatoren/Programmbeauftragten der Fachbereiche finden Sie unter diesem Link:

Liste der ERASMUS-Partnerhochschulen und Programmbeauftragten der Fachbereiche

Die Programmbeauftragten Ihres Institutes oder Fachbereiches an der GU sind wichtige Ansprechpartner für Sie, denn bei ihnen erhalten Sie fachliche Informationen und geben dann auch Ihre Bewerbung ab und werden bei erfolgreicher Bewerbung fachlich betreut. Bitte gehen Sie dort in die Sprechstunde und informieren Sie sich über Ihre ERASMUS-Möglichkeiten. 

Großbritannien ab 2021/22:

Bewerbungen mit Zielland GROSSBRITANNIEN - Stand 06.01.2021 

Am 29.01.2020 wurde das Brexit–Abkommen im EU-Parlament ratifiziert. D.h. Großbritannien bleibt bis zum Ende der aktuellen Programmlaufzeit 20/21 im Erasmus Programm. Bis Ende 2020 gilt eine Übergangsphase, in der sich nichts ändern wird. Jedoch werden Änderungen beim Aufenthaltsrecht eintreten. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die folgende Seite der Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich hinweisen: https://uk.diplo.de/uk-de/brexit-infos-deutsch

Aber auch danach, im Jahr 2021/22, sind laut DAAD Mobilitäten nach Großbritannien noch förderfähig, da die Mittelbeantragung und Bewilligung dafür noch im Jahr 2020, also in besagter Übergangsphase erfolgt. Hier geht es zur BREXIT-Infoseite des DAAD. Stand Ende Dezember 2020 verlässt Großbritannien (England, Schottland und Wales) allerdings im Zuge des BREXIT das ERASMUS-Programm zum Jahr 2020/21 nach 30 Jahren. Laut DAAD sind ERASMUS-Mobilitäten nach Großbritannien dennoch möglich: In der Förderlinie „Mobilität mit Programmländern“ sind in den laufenden Projekten (2019 und 2020) Personal- und Studierendenmobilitäten bis zum Ende der Projektlaufzeit (Projekt 2020: bis zum 31. März 2023) unter den regulären Förderbedingungen und Vorgaben möglich. Dies betrifft auch Studiengebühren: Für Erasmus+ Geförderte dürfen weiterhin keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden.
Irland ist übrigens nicht betroffen und Nordirland soll ebenfalls im ERASMUS-Programm bleiben.

Wir empfehlen Studierenden mit einem Studieninteresse an Großbritannien, fristgerecht bis zum 01. Februar 2021 Goethe-Universität-intern die ERASMUS-Online-Bewerbung zu komplettieren für die bestehenden Kooperationen in "ihrem" Fachbereich/Institut/Studiengang. 
Der von Boris Johnson angekündigte Ersatz, das Turing-Programm, richtet sich wohl nur an britische Studierende, die ins Ausland möchten. Wie die Lösung für Gaststudierende aus den ERASMUS-Teilnehmerländern ab 2022/23 aussieht, ist nicht klar.