Sprache und Gesellschaft in Afrika (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Dieser Masterstudiengang bietet eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung zum Themenkomplex Linguistik, Sprachsoziologie und sprachliches Handeln in Afrika und der afrikanischen Diaspora. Neben dem Erwerb von Kenntnissen in einer afrikanischen Sprache (Fula, Hausa oder Swahili) wird in den Modulen „Sprache im Kontext“ sowie „Angeleitetes Literaturstudium“ sprach- und kulturwissenschaftliches Fachwissen vermittelt.

Der Studiengang umfasst zwei mögliche Studienrichtungen: die nicht-konsekutive Studienrichtung Afrikadiskurse – sprachkulturelle Kontexte und die konsekutive, auf eine linguistische Ausbildung aufbauende Studienrichtung Afrikanistik – soziale und historische Kontexte. Studierende wählen eine der beiden Studienrichtungen als ihren Schwerpunkt abhängig von ihren vorherigen Studien und mit Blick auf ihr jeweiliges Qualifikationsziel.

Durch die Masterarbeit werden die Studierenden beider Schwerpunkte – je nach individueller Ausprägung des Studiums – auf eine weiterführende wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion in der Afrikanistik oder eine berufliche Tätigkeit mit Afrikabezug vorbereitet.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss

Master of Arts Sprache und Gesellschaft in Afrika

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch (und Englisch)

Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden

Studienfachberatung

Univ.-Prof. Dr. Axel Fanego Palat
Institut für Afrikanistik
Rostocker Straße 2 (Sprach- und Kulturwissenschaften)
60629 Frankfurt am Main
E-Mail: fanego@em.uni-frankfurt.de

Dr. Julia Schwarz
E-Mail: ju.schwarz@em.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Mit der Bewerbung ist der gewünschte Schwerpunkt anzugeben (d.h. Afrikadiskurse – sprachkulturelle Kontexte ODER Afrikanistik - soziale und historische Kontexte).

  • Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang mit Schwerpunkt Afrikadiskurse – sprachkulturelle Kontexte ist:

    • Nachweis des Abschlusses eines beliebigen Bachelorstudiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder mindestens 180 Kreditpunkten (CP);
    • Motivationsschreiben 
    • Lebenslauf
  • Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang mit Schwerpunkt Afrikanistik – soziale und historische Kontexte ist:

    • ein Bachelorabschluss in Afrikanistik oder ein vergleichbarer linguistischer Studiengang jeweils mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder mindestens 180 Kreditpunkten (CP) ODER
    • ein gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Universität oder an einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder mindestens 180 Kreditpunkten (CP) ODER
    • ein gleichwertiger ausländischer Abschluss in einer gleichen oder verwandten Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder mindestens 180 Kreditpunkten (CP)
    • Kenntnisse mindestens einer afrikanischen Sprache (Kenntnisstand, der dem Unterricht im Umfang von 16 SWS entspricht) UND von einer weiteren afrikanischen oder außereuropäischen Sprache (Unterricht im Umfang von jeweils 8 SWS oder vergleichbarem Umfang). In begründeten Fällen kann der Zulassungsausschuss eine für Afrika relevante andere Sprache als zweite Sprache anerkennen (bspw. Französisch, Portugiesisch oder Arabisch).
  • Nachweis von Englischkenntnissen mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), nachzuweisen durch:
    a) Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht in Englisch, oder
    b) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe II, oder
    c) Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 72, oder
    d) Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 5.5, oder
    e) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Nachweis über die Immatrikulation im noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang
  • Nachweis von Englischkenntnissen (B2)
  • Schwerpunkt Afrikadiskurse – sprachkulturelle Kontexte:
    - Motivationsschreiben
    - Lebenslauf
  • Schwerpunkt Afrikanistik – soziale und historische Kontexte:
    - Kenntnisse mindestens einer afrikanischen Sprache UND von einer weiteren afrikanischen oder außereuropäischen Sprache 
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.04. - 31.08.

Dringende Empfehlung für Bewerber aus dem Ausland, die ein Visum beantragen müssen
Bewerbung bis spätestens 15.07. einreichen.

Bewerbungsadresse Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich


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