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Okt 15 2019
16:11

Ringvorlesung des Forschungsverbundes Normative Ordnungen zu rechtlichen Aspekten der Digitalen Revolution beginnt am 21. Oktober 

Vortragsreihe: Haftungsrecht und Künstliche Intelligenz

FRANKFURT. „Künstliche Intelligenz“ (KI) gehört zu den bestimmenden Themen unserer Zeit. Sie ist der maßgebliche Motor der Digitalen Revolution, die alle Lebensbereiche durchwirkt. Daraus ergeben sich auch die immer drängender werdenden Fragen, welche normativen Ordnungen KI immanent sind, wie diese unsere bisherigen normativen Ordnungsvorstellungen transformieren und wie sich KI – insbesondere durch das Recht – regulieren lässt. Aspekten dieses Themenkomplexes widmet sich ab dem 21. Oktober 2019 an vier Terminen die Ringvorlesung „Haftungsrecht und Künstliche Intelligenz“. Veranstalter ist das Forschungsnetzwerk „Die normative Ordnung künstlicher Intelligenz | NO:KI“ am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität.

Auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sind in den letzten Jahren rapide technische Fortschritte erzielt worden, die das Privatrecht im Allgemeinen und das Haftungsregime im Besonderen vor grundlegende, neuartige Herausforderungen stellen: Wo autonome Systeme und künstliche neuronale Netze wie selbstfahrende Autos oder medizinische Diagnosetools zum Einsatz kommen, verschiebt sich der Schwerpunkt des Haftungsgeschehens von menschlichem Verhalten auf maschinelle Akteure. Dem spezifischen Gefährdungspotenzial dieser autonomen Technologien muss die Rechtsordnung normativ begegnen, will sie nicht verantwortungsfreie Räume und stetig wachsende Haftungslücken riskieren.

Inwieweit aber bietet das tradierte haftungsrechtliche Instrumentarium sachgerechte Lösungen für Schädigungen durch autonome Informationssysteme und wo hat die digitale Spezies Bedarf nach Neunormierungen zur Risikobewältigung und -steuerung aufkommen lassen? Diesen Fragen widmet sich die mit prominenten, international renommierten Experten besetzte Vortragsreihe an vier Veranstaltungsterminen. Unter welchen Voraussetzungen kann etwa dem Hersteller oder Betreiber das Verhalten des autonomen Systems haftungsbegründend zugerechnet werden? Darf ein kausales Fehlverhalten menschlicher Akteure überhaupt gefordert werden oder verlangt das Risiko digitaler Entscheidungsautonomie nach einer strikten Haftungsgrundlage nach Art einer Gefährdungs- oder Gehilfenhaftung? Oder wird gar das autonome System selbst kraft eigener, digitaler Rechtspersönlichkeit zum verantwortlichen Haftungssubjekt?

Konzeption und Organisation: Prof. Dr. Joachim Zekoll (Professor für Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Assoziiertes Mitglied des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“).

Die Reihe ist Teil des Forschungsnetzwerks „Die normative Ordnung Künstlicher Intelligenz | NO:KI“ von Prof. Dr. Christoph Burchard (Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“).

Die Termine im Überblick:

21. Oktober 2019, 18 Uhr c.t., HZ 11
Digitale Rechtssubjekte? Zum privatrechtlichen Status autonomer Softwareagenten
Prof. em. Dr. Gunther Teubner (Goethe-Universität Frankfurt am Main) 

12. November 2019, 18 Uhr c.t., HZ 11
Digitale Rechtspersönlichkeit? Zur Diskussion um die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit autonomer Systeme Prof. Dr. Thomas Riehm (Universität Passau)

9. Dezember 2019, 18 Uhr c.t., HZ 11 
Haftungsregime für autonome Systeme Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M. University of Chicago (Humboldt-Universität zu Berlin) 

16. Dezember 2019, 18 Uhr c.t., HZ 6 
Spezifische KI-Risiken als Anknüpfungspunkt für Haftungsregelungen
Prof. Dr. Herbert Zech (Humboldt-Universität zu Berlin) 

Jeweils Hörsaalzentrum, Campus Westend 

Informationen: Bernd Frye, Pressereferent Exzellenzcluster, 069/798-31411, bernd.frye@normativeorders.net; www.normativeorders.net,