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Jan 29 2015
12:42

Reihe zur Übersetzung von Normen und Normativität endet am 5. Februar 2015 mit einem Vortrag des renommierten Kulturhistorikers

Peter Burke spricht zum Abschluss der Ringvorlesung

FRANKFURT. Das Finale der Ringvorlesung „Translating Normativity: New Perspectives on Law and Legal Transfers“ ist gleichzeitig ihr Höhepunkt. Am 5. Februar kommt Peter Burke, der international als einer der bedeutendsten Kulturhistoriker gilt, an die Goethe-Universität. Der Cambridge-Professor widmet sich einem Thema, das für die Beschäftigung mit Fragen des Rechtstransfers zwischen verschiedenen Sprachen und Kulturen grundlegend ist: „Translating norms: strengths and weaknesses of a concept”. Sein öffentlicher Vortrag in englischer Sprache beginnt um 18.15 Uhr im Casinogebäude (Raum 1801) auf dem Campus Westend.

Veranstalter der jetzt zu Ende gehenden Ringvorlesung ist der Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität in besonderer Zusammenarbeit mit dem Partner des Exzellenzclusters, dem Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Was passiert, wenn rechtliche Normen in einen neuen kulturellen oder sprachlichen Kontext übertragen werden? Wie verändert sich das Recht, wie verändert sich seine Normativität? Vor allem auch diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Reihe, deren Ziel es ist, das komplexe Zusammenspiel zwischen dem Fremden und dem Eigenen in interkulturell verflochtenen Rechtsbildungsprozessen zu beleuchten.

Recht und rechtliches Wissen waren im Laufe der Geschichte stets über Kulturgrenzen hinweg in Bewegung. Die Aufnahme fremden Rechts erfolgte teils freiwillig, teils wurde sie von außen erzwungen. Nach Systemumbrüchen oder Regimewechseln sowie im Rahmen der juristischen Entwicklungszusammenarbeit dient ausländisches Recht regelmäßig als Vorbild bei der Erschaffung einer stabilen und funktionsfähigen Rechtsordnung. Bei den damit verbundenen Vorgängen handelt es sich jedoch nicht um ein lineares Geben oder Nehmen. Ein erkenntnisleitender Begriff der Ringvorlesung ist deshalb die „kulturelle Übersetzung“. Damit soll der Blick auf die Eigendynamiken gerichtet werden – von der Begegnung, Verständigung und Aushandlung bis zu Widerständen.

In seinem Vortrag diskutiert Peter Burke die Stärken aber ebenso mögliche Schwächen des Konzepts „cultural translation“ unter besonderer Berücksichtigung der Übersetzung rechtlicher Normen. Das Konzept der kulturellen Übersetzung sei, so Burke, eine Möglichkeit, kulturellen Wandel auf verschiedenen Gebieten zu beschreiben. Im Fall des Rechts müsse auch berücksichtigt werden, dass es bereits in einem bestimmten kulturellen Kontext formuliert wurde. Das Recht wird also nicht, wie auch die rechtswissenschaftliche Forschung zeigt, schlicht durch die Hand des Gesetzgebers geschaffen, sondern ist stets schon verwoben mit Sprache und Tradition.

Peter Burke, der in Oxford studiert hat, ist emeritierter Professor für Kulturgeschichte an der Universität Cambridge. International bekannt wurde er durch seine Werke zur Renaissance und deren Sozialgeschichte. Seine 26 Bücher und rund 200 Artikel sind in mehr als 30 Sprachen übersetzt worden. Seine jüngste, im Jahr 2014 auf Deutsch erschienene Monographie „Die Explosion des Wissens. Von der Encyclopedie bis Wikipedia“ geht der Geschichte des Wissens und der Wissensgesellschaft der vergangenen 250 Jahre nach.

Information: Dr. Lena Foljanty, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Tel. (069) 78978-186, foljanty@rg.mpg.de, www.rg.mpg.de, www.normativeorders.net

Programm: www.normativeorders.net/de/veranstaltungen/ringvorlesungen