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Forschung

Dez 31 2012
21:12

Michael Stolleis spricht in „Forschung Frankfurt“ über seine jetzt abgeschlossene „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“

Ein Mann und 400 Jahre Rechtsgeschichte

FRANKFURT. Es ist ein imposantes Werk und gilt bereits als Klassiker – sein Verfasser verwendete gut 25 Jahre darauf. Mit dem nun erschienenen vierten Band hat Michael Stolleis seine vier Jahrhunderte umfassende, insgesamt 2000-seitige „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“ abgeschlossen „Eine Geschichte des Denkens über Verfassung und Verwaltung seit der frühen Neuzeit war noch nicht geschrieben“, erinnert sich der emeritierte Professor der Goethe-Universität in der aktuellen Ausgabe des Wissenschaftsmagazin „Forschung Frankfurt“ (3/2012) an die Geschichte hinter der Geschichte. In dem Interview wirft der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte auch einen Blick nach vorn: Da der klassische Staat nicht mehr die zentrale Rolle einnehme, sei es fraglich, ob das mit ihm eng verbundene öffentliche Recht in der bisherigen Form weiterbestehe.

„Ich wollte nicht die übliche Gipfelwanderung machen, also einen berühmten Autor nach dem anderen referieren, sondern das Geflecht zwischen Realgeschichte und Wissenschaftsgeschichte aufsuchen“, so Michael Stolleis zur Methodik seiner Rechtsgeschichte, deren erster Band die Jahre 1600 bis 1800 behandelt. „Am Ende des 16. Jahrhunderts, in einer Verfassungskrise, beginnt man darüber nachzudenken, vor allem auf protestantischer Seite: Was sind die Grundlagen unserer Reichsverfassung?“ Der zweite Band geht bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges. In dieser Zeitspanne war die gescheiterte Revolution von 1848/1849 „für die Nation und speziell für das Bürgertum die Zäsur schlechthin“.

Historiker werden zuweilen als „rückwärtsgewandte Propheten“ bezeichnet, welche die Ereignisse im Nachhinein mit einer Vorgeschichte ausstatten und dann sagen: „Das musste ja so kommen!“ Stolleis dagegen betont, man solle „vielmehr die Autoren, die Werke und die Umstände, unter denen geschrieben worden ist, möglichst so nehmen, wie sie waren.“ Aus heutiger Perspektive werden die Weimarer Republik und ihre Verfassung oftmals als Einbahnstraße gedeutet, die notwendig zum Nationalsozialismus führen musste. „Die Weimarer Verfassung war zwar nicht perfekt konstruiert“, so Stolleis in dem Interview, „sie war aber auch nicht so fehlerhaft, wie man sie dann später gedeutet hat.“

In der Zeit des Nationalsozialismus, die nach der Weimarer Republik Thema des dritten Bandes ist, sieht Stolleis auch eine Selbstzerstörung des Faches durch seine eigenen Vertreter. Gleichwohl sei es nicht so einfach zu sagen, „was denn NS-Staatsrechtslehre im Kern war“. Fest stehe aber, wie Stolleis dann im vierten Band zeigt, dass viele alte NS-Fachleute in der Bundesrepublik wieder Schlüsselpositionen besetzt hätten. Trotz der so genannten „Stunde Null“ nach Ende des Kriegs habe es „Kontinuitäten der Personen und vieler Institutionen“ gegeben. Stolleis: „Man könnte allenfalls in der Wissenschaftsgeschichte der DDR insofern von einer Stunde Null sprechen, als nahezu das gesamte wissenschaftliche Personal entlassen oder pensioniert wurde, teils in den Westen ging oder verstummte.“

Der vierte und aktuelle Band, in dem Stolleis vor allem die Rolle des Grundgesetzes heraushebt, endet eigentlich mit dem Jahr 1990. Aber der Rechtshistoriker behandelt ebenso Entwicklungen, die bis in die jüngste Gegenwart reichen. Auf die Rechtswissenschaft bezogen plädiert Stolleis auch in dem Interview für eine „Pluralisierung des methodischen Zugriffs“, wie er etwa im interdisziplinären Frankfurter Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ praktiziert werde. Die Entstehung normativer Ordnungen könne nicht allein von Juristen erklärt werden. „Sie sind nicht die Beherrscher des Feldes Normativität und sie tun generell gut daran, sich zu vergewissern, was auf den anderen Feldern geschieht.“

Stolleis sieht die zentrale Rolle des klassischen Staates, und mit ihm das öffentliche Recht, zum einen durch die Europäisierung herausgefordert. Es sei evident, dass Deutschland Hoheitsrechte abgegeben habe und wohl weitere abgeben müsse. Die zweite Herausforderung liege in der Globalisierung, „welche die Grenzen transparent werden lässt oder aufhebt“. Auf sich gestellt verliere der klassische Nationalstaat seine Handlungsfähigkeit. „Außerdem entsteht in der globalen Welt massenhaft neues Recht ohne Staat. Es gibt Schiedsgerichte, die keinen Staat mehr brauchen und es gibt Weltkonzerne, die ihre Normen durchdrücken bis zum letzten Benutzer.“

Die Kritik sieht in „dem Stolleis“, wie das Werk schon genannt wird, „einen großen und unwiederholbaren Wurf“. Würde der Autor von einem Lebenswerk sprechen? „Ja, rückblickend ist das wohl so. Man hat das selbst nicht in der Hand, vor allem die Zeitplanung“, sagt Michael Stolleis, der die vier Bände „in Nebenstunden und den Ferien“ geschrieben hat. So hat die „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“ auch ihre eigene Geschichte: Ursprünglich sollte sie in einem Band und einem freien Forschungsjahr abgehandelt werden. Und das ist mittlerweile gut 25 Jahre her.

Näheres lesen Sie in dem Interview in „Forschung Frankfurt“ mit Bernd Frye, dazu auch eine Rezension des aktuellen Stolleis-Bandes von Anna Katharina Mangold.

Informationen: Prof. Michael Stolleis, Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte, Tel.: (069) 789-78151, stolleis@rg.mpg.de, www.rg.mpg.de/de/personen/michael.stolleis/

„Forschung Frankfurt“ kostenlos bestellen: ott@pvw.uni-frankfurt.de

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