Romanistische Literatur- und Kulturwissenschaft (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der zweijährige Masterstudiengang Romanistische Literatur- und Kulturwissenschaft (MA RLK) ist ein romanistischer, literatur- und kulturwissenschaftlicher Studiengang und wird vom Institut für Romanische Sprachen und Literaturen durchgeführt. 

Er baut konsekutiv auf dem Bachelorstudiengang Romanistik (im Hauptfach) der Universität Frankfurt auf und ist forschungsorientiert auf die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses fokussiert. Er bietet aber aufgrund seiner transnationalen und mehrsprachigen Dimension auch für andere Berufsfelder Perspektiven.  

Das Hauptaugenmerk des MA RLK liegt auf einem fachspezifischen Teil, in dem die Wechselbeziehungen und Transfers zwischen Literatur, Kulturen und Poetiken verschiedener romanischer Sprachen und Kulturen in historischer und aktueller Perspektive analysiert werden. Dabei wird auf die Vermittlung integrierter literatur- und kulturwissenschaftlicher Kompetenzen Wert gelegt. Im Zentrum des Interesses stehen die Literaturen und Kulturen Frankreichs, Spaniens, Italiens und Portugals. Auch die Austauschprozesse mit den Literaturen und Kulturen der ehemaligen Kolonien dieser Länder werden behandelt.

Der MA RLK räumt dem vertieften einzelsprachlichen Studium einen angemessenen Platz ein – unterstützt durch die Integration seines Moduls der landeskundlich bzw. sozialgeschichtlich orientierten Fremdsprachenausbildung in den angebotenen Sprachen Französisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Die Studienordnung ist so gestaltet, dass ein Auslandssemester im dritten Semester organisatorisch problemlos mit dem Studium in Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Das Institut für Romanische Sprachen und Literaturen verfügt über ein großes Angebot an Erasmus-Plätzen für das Studium in Ländern wie Frankreich, Spanien, Italien und Portugal. 

Der MA RLK setzt didaktisch auf integrative Konzepte. Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben, ihre individuellen Studieninteressen in einem Modul „Freies Studium“ zu vertiefen. Daneben können sie sich auch außercurriculare Aktivitäten – von der Teilnahme an Workshops bis hin zum außeruniversitären Praktikum – anrechnen lassen. Zudem ist der Studiengang den Prinzipien der forschungsorientierten Lehre verpflichtet: Die Kompetenzen im Bereich des Literatur- und Kulturtransfers werden gemeinsam im Verbund von Lehrenden und Lernenden vermittelt und an exemplarischen Gegenständen möglichst forschungsnah erprobt. Dazu trägt auch das Modul „Forschungskolloquium und Selbststudium“ bei, in dem eine partizipative Lehr-/Lernkultur erprobt werden soll.

Für wen?
Der MA RLK steht Absolventinnen und Absolventen des BA Romanistik (im Haupt- und Nebenfach) der Universität Frankfurt ebenso wie den Absolventinnen und Absolventen romanistischer Studiengänge aus dem In- und Ausland offen. Gleiches gilt auch für Absolventinnen und Absolventen anderer philologischer, kom­paratistischer und theater-, film- und medienwissenschaftlicher BA-Studiengänge aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus sind zusätzlich Sprachvoraussetzungen definiert.  

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Romanistische Literatur- und Kulturwissenschaft
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester.  
Unterrichtssprache Deutsch 
Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Prof. Dr. Christine Ott 
(c.ott@em.uni-frankfurt.de)

Prof. Dr. Gerhard Wild
(g.wild@em.uni-frankfurt.de) 

Dr. Frank Estelmann
(Estelmann@em.uni-frankfurt.de)

Institut für Romanische Sprachen und Literaturen
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main

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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss (im Haupt- und Nebenfach) der Goethe-Universität in Romanistik oder vergleichbarer Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in gleicher Fachrichtung oder in verwandter Fachrichtung mit einem philologischen, komparatistischen und theater-, film- und medienwissenschaftlichen Schwerpunkt. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss

  • Sprachkenntnisse:
    - Nachweis von Englischkenntnissen mindestens auf dem Sprachniveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache des Europarates“ vom September 2000
    - Nachweis von Kenntnissen in zwei romanischen Sprachen, wählbar aus Französisch (mindestens B2-Niveau nach GeR), Spanisch (mindestens B2-Niveau), Italienisch (mindestens B2-Niveau) und Portugiesisch (mindestens B1-Niveau) oder Lateinkenntnissen(Latinum).

    Der Nachweis von Englischkenntnissen kann erfolgen durch:
    - Bachelorabschluss in einem amerikanistischen oder anglistischen Studiengang im In- und Ausland; oder
    - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein englischsprachiges Land; oder
    - Abiturzeugnis, das mindestens 3 Jahre Englisch dokumentiert, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
    - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder aus­ländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder
    - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse dokumentieren.

    Die Sprachkenntnisse des Französischen, Spanischen, Italienischen, Portugiesischen können nachgewiesen werden durch:
    - Bachelorabschluss in einem romanistischen Studiengang im In- und Ausland mit einem französisch-, spanisch-, italienisch- und/oder portugiesischsprachigen Schwerpunkt; oder
    - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein französischsprachiges, spanischsprachiges, portugiesischsprachiges Land oder für Italien; oder
    - Abiturzeugnis, das mindestens 5 Jahre Französisch, Spanisch oder Italienisch bzw. mindestens 3 Jahre Portugiesisch dokumentiert, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
    - Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder aus­ländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder
    - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse dokumentieren.

    Der Nachweis von Lateinkenntnissen erfolgt über:
    - Latinum.

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
Vorläufige Zulassung Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.

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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)

  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    
- Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote

    - Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit (Download)
    
- Nachweis über die Immatrikulation im Bachelorstudiengang
  • Nachweis über Englischkenntnisse
  • Nachweis über Kenntnisse in zwei romanischen Sprachen: Französisch B2, Spanisch B2, Italienisch B2, Portugiesisch B1 (GER) oder Latein
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.05. - 31.08

Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

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