Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Master of Arts)
(Pre- and Protohistoric Archaeology)

Master bild vfg

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Conditions of admission
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Overview

Course content and focus areas

Pre- and Protohistoric Archaeology investigates the remains of cultural expressions of pre-literate, non-literate and mostly non-literate (proto-historic) eras of human history which are accessible via archaeological methodology. The main focus in research and teaching of the Goethe University’s Department of Pre- and Protohistoric Archaeology lies on European and African Pre- and Protohistory and Archaeobotany.

The heavily research-oriented master's programme aims to empower students for independent research in the area of Pre-and Protohistoric Archaeology. For this purpose, the knowledge and skills acquired through the bachelor’s programme are expanded, deepened and pro-fessionalized with scientific objectives.

Detailed information

Information on the department
Study regulations
Subject-specific regulations

Degree

Master of Arts Pre- and Protohistoric Archaeology

Duration

The standard length of study for the Master of Arts is 2 semesters.

Languages of instruction

German

Start of the programme

The programme starts at the beginning of the winter- or summer semester.  

Student advisory service

Benjamin Richter M.A.
Institut für Archäologische Wissenschaften
Abt. III Vor- und Frühgeschichte
Norbert-Wollheim-Platz 1
Campus Westend, IG-Farbenhaus, Raum 6.456
60629 Frankfurt am Main 

Tel.: 069/798-32118
B.Richter@em.uni-frankfurt.de

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Conditions of admission

Admission requirements

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist

  • a) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Vor- und Frühgeschichtlicher Archäologie oder in Archäologischen Wissenschaften mit dem entsprechenden Schwerpunkt oder in einem Bachelorstudiengang in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern oder
  • b) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Vor- und Frühgeschichtlicher Archäologie oder in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder
  • c) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
  • d) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.

Der zweisemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 240 CP erreicht worden ist. Der viersemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 180 CP erreicht worden ist. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften unter Heranziehung der akademischen Leitung.

Im Übrigen gelten die Regelungen des § 8 MAO.

Besondere Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang:

Ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses schlechter als 2,7, müssen Bewerberinnen und Bewerber vor der Zulassung an einem Beratungsgespräch mit einem Professor oder einer Professorin des Faches Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie teilnehmen und ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben im Umfang von 3-5 DinA4-Seiten hinzufügen.

Zum Beratungsgespräch wird mit angemessener Frist eingeladen. Wer nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Anberaumung eines neuen Termins. Die Teilnahme am Gespräch wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich bestätigt.
Das Beratungsgespräch wird voraussichtlich Anfang/Mitte März (Bewerbung für das Sommersemester) bzw. Anfang/Mitte September (Bewerbung zum Wintersemester) stattfinden. Bitte halten Sie sich den genannten Zeitraum frei.

Sprachkenntnisse:

Weitere Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang sind Englischkenntnisse sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Französischkenntnisse werden empfohlen, die Bereitschaft zum Umgang mit fremdsprachlichen Texten wird generell vorausgesetzt. Sofern der Nachweis der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudiengang noch nicht erbracht werden kann, werden die geforderten Sprachkenntnisse als Auflagen erteilt. Es gilt § 8 Abs. 3 MAO.

Englisch:

Englischkenntnisse sind auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

  • a) Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht (Sekundarstufe) in Englisch,
  • b) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe II,
  • c) Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 72,
  • d) Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 5.5 oder
  • e) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

Zweite Fremdsprache:

Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache müssen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

  • a) Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über in der Regel mindestens vierjährigen Schulunterricht. Der Nachweis von drei Jahren Schulunterreicht reicht aus, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.
  • b) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,
  • c) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Provisional admission

Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis für den Bachelorabschluss noch nicht vor, kann die Bewerbung stattdessen auf einen Immatrikulationsnachweis und auf eine besondere Bescheinigung gestützt werden. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist, und von der für die Zeugniserteilung zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein.
Über die vorläufige Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Mode of admission

Admission is not restricted. Students will be directly admitted if the admission requirements are met in full.

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Applications

Documents to be submitted

  • If you are not already enrolled at Goethe-University Frankfurt:
    an university entrance qualification (e.g. A-Levels)
  • certified copy of your Bachelor’s degree certificate
  • If the Bachelor's degree has not yet been completed:
    - a transcript of records or equivalent document listing the content of the study programme and average grade
    - proof of current enrollment in the Bachelor's programme
  • If the final grade is below 2,7:
    - letter of motivation
    - participation on a counselling interview
  • proof of language skills (English and another foreign language)
  • Declaration of examination claim (Download)
  • If the first degree was obtained at an international higher education institution:
    - certificate of German language skills. See here for more information about the required German language skills.
  • APS certificate for applicants from India, Vietnam and China (original)

Application period

01.06. - 31.08. for the winter semester
01.12. - 28.02. for the summer semester

Address for applications

Online application portal for Master's study programmes

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