Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Master of Arts)

Master bild vfg


Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte

Die Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie erforscht die archäologischer Methodik zugänglichen Kulturäußerungen der schriftlosen Epochen (Ur- bzw. Vorgeschichte) sowie der nur partiell durch Schriftquellen erhellten Perioden (Frühgeschichte) der Menschheitsgeschichte. Die Schwerpunkte in Forschung und Lehre der Abteilung für Vor- und Frühgeschichte der Goethe-Universität liegen in europäischer und afrikanischer Vor- und Frühgeschichte und Archäobotanik.
Ziel des stark forschungsorientierten Masterstudiengangs ist es, die Studierenden zu selbstständiger Forschung im Bereich der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie zu befähigen. Hierfür werden die im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten mit wissenschaftlicher Zielsetzung erweitert, vertieft und professionalisiert.
Den Masterabschluss können Studierende mit Bachelorabschluss in Vor- und frühgeschichtlicher Archäologie oder einem verwandten Fach, die in der Regel eine sechssemestrige Ausbildung absolviert haben, in einem viersemestrigen Studium an der Goethe-Universität Frankfurt am Main erreichen. Die ersten zwei Semester dienen dazu, 60 CP in einem flexibel und nach eigenen Interessen zu planenden Studium nachzuholen (Variante A). Die letzten zwei Semester machen den eigentlichen Masterstudiengang mit spezifischen Mastermodulen aus (s.u.), der den Frankfurter BA-Absolventinnen und -Absolventen mit einem achtsemestrigen Bacherlorstudium direkt zugänglich ist (Variante B).

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung 
Studiengangspezifischer Anhang

Abschluss

Master of Arts Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie

Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt i.d.R. für externe Studierende vier (Variante A), für Frankfurter Studierende aufgrund des um zwei Semester längeren BA-Studiengangs nur zwei Semester (Variante B).
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn

Der Studiengang kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Benjamin Richter M.A.
Institut für Archäologische Wissenschaften
Abt. III Vor- und Frühgeschichte
Norbert-Wollheim-Platz 1
Campus Westend, IG-Farbenhaus, Raum 6.456
60629 Frankfurt am Main 

Tel.: 069/798-32118
B.Richter@em.uni-frankfurt.de

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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist

  • a) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Vor- und Frühgeschichtlicher Archäologie oder in Archäologischen Wissenschaften mit dem entsprechenden Schwerpunkt oder in einem Bachelorstudiengang in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern oder
  • b) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Vor- und Frühgeschichtlicher Archäologie oder in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder
  • c) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
  • d) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.

Der zweisemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 240 CP erreicht worden ist. Der viersemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 180 CP erreicht worden ist. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften unter Heranziehung der akademischen Leitung.

Im Übrigen gelten die Regelungen des § 8 MAO.

Besondere Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang:

Ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses schlechter als 2,7, müssen Bewerberinnen und Bewerber vor der Zulassung an einem Beratungsgespräch mit einem Professor oder einer Professorin des Faches Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie teilnehmen und ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben im Umfang von 3-5 DinA4-Seiten hinzufügen.

Zum Beratungsgespräch wird mit angemessener Frist eingeladen. Wer nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Anberaumung eines neuen Termins. Die Teilnahme am Gespräch wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich bestätigt. Das Beratungsgespräch wird voraussichtlich Anfang/Mitte März (Bewerbung für das Sommersemester) bzw. Anfang/Mitte September (Bewerbung zum Wintersemester) stattfinden. Bitte halten Sie sich den genannten Zeitraum frei.

Sprachkenntnisse:

Weitere Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang sind Englischkenntnisse sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Französischkenntnisse werden empfohlen, die Bereitschaft zum Umgang mit fremdsprachlichen Texten wird generell vorausgesetzt. Sofern der Nachweis der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudiengang noch nicht erbracht werden kann, werden die geforderten Sprachkenntnisse als Auflagen erteilt. Es gilt § 8 Abs. 3 MAO.

Englisch:

Englischkenntnisse sind auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

  • a) Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht (Sekundarstufe) in Englisch,
  • b) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe II,
  • c) Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 72,
  • d) Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 5.5 oder
  • e) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

Zweite Fremdsprache:

Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache müssen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

  • a) Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über in der Regel mindestens vierjährigen Schulunterricht. Der Nachweis von drei Jahren Schulunterreicht reicht aus, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.
  • b) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,
  • c) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Vorläufige Zulassung

Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis für den Bachelorabschluss noch nicht vor, kann die Bewerbung stattdessen auf einen Immatrikulationsnachweis und auf eine besondere Bescheinigung gestützt werden. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist, und von der für die Zeugniserteilung zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.
Über die vorläufige Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.

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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls Sie Ihren grundständigen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
  • Falls Note des grundständigen Studienabschlusses schlechter als 2,7:
    - Motivationsschreiben
    - Teilnahme am Beratungsgespräch
  • Sprachnachweise (Englisch und eine weitere Fremdsprache)
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.06. - 31.08. für das Wintersemester
01.12. - 28.02. für das Sommersemester

Bewerbungsadresse

Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

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