Anerkennung

Antrag auf Anrechnung von Eignungsprüfungen anderer Universitäten

Laut §1, Absatz 2 der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main über den Studierfähigkeitstest im Fach Sport vom 25. März 2014 ist eine Anerkennung einer Sporteignungsprüfung einer anderen Universität möglich, sofern diese nach Inhalt, Umfang und Anforderungen dem Studierfähigkeitstest Sport der Goethe-Universität Frankfurt entspricht.
Eine Auflistung der bisher bewerteten Eignungstests anderer Institutionen finden Sie hier.
Über die Anerkennung und die resultierende Note entscheidet dabei die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Zur Beantragung der Anerkennung einer Sporteignungsprüfung einer anderen Universität schicken Sie bitte einen formlosen Antrag an die folgende Adresse:

Institut für Sportwissenschaften
Dr. Kirsten Brettmann
Studierfähigkeitstest
Ginnheimer Landstraße 39
60487 Frankfurt

Dem Antrag sind die Bescheinigung über die bestandene Prüfung (im Original oder in beglaubigter Kopie), die Anforderungen der abgelegten Prüfung sowie ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 10 Werktage betragen kann.