Filmkultur: Archivierung, Programmierung, Präsentation (Master of Arts)

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Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der Masterstudiengang „Filmkultur: Archivierung, Programmierung, Präsentation“ bildet wissenschaftliches Personal für Film- und Medienarchive und Institutionen der Filmkultur aus. Er ist der erste Studiengang seiner Art an einer deutschen Universität und wird von der Goethe-Universität (Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft) gemeinsam mit dem Deutschen Filminstitut seit dem Wintersemester 2013/14 angeboten.

Aufbauend auf vertiefte Kenntnisse von Filmgeschichte und Filmtheorie vermittelt der Studiengang grundlegende Kenntnisse der technischen, wissenssystematischen, administrativen, ökonomischen und rechtlichen Aspekte der Archivierung, Programmierung und Präsentation der gängigen Film- und AV-Medienformate. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Herausforderungen der Digitalisierung analoger Bestände, der Pflege digitaler Archivierungsmedien und der Veröffentlichung und Zirkulation von Digitalisaten. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben ferner Kenntnisse der Strukturen und Praktiken der Kino- und Filmkultur, der AV-Medienproduktion und -distribution und der Charakteristik von Märkten für AV-Medienprodukte. Sie machen sich vertraut mit Grundfragen im Bereich Copyright und Urheberrecht sowie namentlich auch mit der Problematik von Nutzungsrechten und Eigentumsrechten in der Praxis der Zirkulation von Film- und AV-Medienmaterialien. Sie erwerben schließlich theoretische und praktische Kompetenzen im Bereich des Kuratierens von Filmen, also der Programmierung und Präsentation von AV-Medienarchiv-Beständen im Kino, in Museen und an Festivals, aber auch auf digitalen Plattformen. Die Auseinandersetzung mit dem Gegenstand Film wird dabei in den größeren Rahmen einer ästhetisch-theoretischen Reflexion der Rolle der Kuratorin bzw. des Kurators und der kulturellen Praxis der Ausstellung eingebettet.

Der Studienabschluss qualifiziert für die Übernahme von Positionen in den Bereichen Kulturmanagement, öffentliche und private Film- und Medienarchive, Unternehmen der Film- und AV-Wirtschaft wie Produktions- und Distributionsfirmen sowie Internet-Provider, Fernsehen (Redaktion, Programmierung, Medienarchivierung), Journalismus/Filmkritik, Internetredaktion und Plattformgestaltung, Museumsarbeit mit Schwerpunkt Film und AV-Medien sowie für kuratorische Tätigkeiten im Bereich Filmkultur (Kino- und Festivalprogrammierung, kuratorische Arbeit in Museen, Ausstellungshäusern und anderen Einrichtungen für bildende Kunst). Ferner besteht die Möglichkeit eine Weiterqualifikation im Rahmen eines Promotionsstudiums.

Der Masterstudiengang wird vom Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Goethe-Universität in Kooperation mit dem Deutschen Filminstitut (Frankfurt) und unter Einbezug von Lehrangeboten aus den Fachbereichen 01 Rechtswissenschaft, 02 Wirtschaftswissenschaften und 09 Sprach- und Kulturwissenschaften der Goethe-Universität durchgeführt. Weitere Partner sind die Friedrich-Wilhelm-Murnau Stiftung (Wiesbaden) und das Arsenal Institut für Film- und Videokunst (Berlin). Für das umfangreiche Praxismodul vermitteln das Deutsche Filminstitut und die Universität auch Praktikumsplätze bei weiteren filmkulturellen Institutionen im In- und Ausland. Sendeanstalten, eigenständige Sammlungen, Kulturstiftungen, Kulturinitiativen, Festivals, Distribution und Edition ergänzen das Spektrum der filmkulturellen Arbeitsfelder, zu denen Kontakte gepflegt werden.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Filmkultur: Archivierung, Programmierung, Präsentation 
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester.
Unterrichtssprache Deutsch 
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.
Studienfachberatung

Prof. Dr. Vinzenz Hediger
Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft
Nobert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 798-32077
E-Mail: info.filmwissenschaft@tfm.uni-frankfurt.de

Bettina Schulte-Strathaus, M.A.
Tel. 069/798-32083
E-Mail: b.schulte-strathaus@tfm.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss in Theater-, Film-, Medienwissenschaft (TFM) im Hauptfach der Goethe-Universität oder einen Bachelorstudiengang in Filmwissenschaft, Medienwissenschaft oder Theaterwissenschaft an einer deutschen Hochschule oder einen dem Bachelorstudiengang TFM mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung (beispielsweise Philosophie, Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft oder eine andere neuere Philologie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, qualitativ orientierte Sozialwissenschaften) mit nachgewiesenem filmwissenschaftlichen Schwerpunkt und einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss
  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich Theater-, Film- und Medienwissenschaft nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden: Transcript of Records. Sind die relevanten Inhalte aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich sind, müssen diese in einem Zusatzblatt für studienrelevanten Leistungen (Veranstaltung, Hausarbeit oder ähnliches, CP und ggf. Note) aufgeführt werden. Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Film und Medien.
  • Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) entsprechen. Dringend empfohlen werden Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Besonders wünschenswert sind Kenntnisse der französischen und/oder der italienischen Sprache. Der Nachweis der Englischkenntnisse muss zur Bewerbung vorliegen.
    Die Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

    - Abiturzeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse, die Unterricht in der Fremdsprache im Umfang von mindestens fünf Jahren nachweisen, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
    - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Englisch Amtssprache ist; oder
    - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Englischkurse von deutschen und/oder ausländischen Hochschulen, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder
    - Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden und die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, wobei das vorausgesetzte Sprachniveau B 2 explizit erwähnt sein muss; oder
    - einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf; anerkannt werden folgende Sprachnachweise
                 TOEFL (Internet based mind. 85 Punkte);
                 IELTS (mindestens 6,5 in jedem Teil);
                 Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte in jedem Teil); oder
    - einen anderen vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

  • Motivationsschreiben: Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der äußeren Qualität auf die überzeugende Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Masterstudiengang Filmkultur, ggf. unter Darstellung der bisherigen Berufs- oder Praxiserfahrungen oder studienrelevanter, auch außeruniversitärer Leistungen, die über die Eignung für den Masterstudiengang besonderen Aufschluss geben können. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.
  • Studienbewerberinnen und -bewerbern wird empfohlen, vor Aufnahme des Masterstudiums Filmkultur ein einschlägiges, mindestens vierwöchiges Praktikum im Film- und Medienbereich zu absolvieren. Das Praktikum kann als Bestandteil eines Bachelorstudiums absolviert worden sein. Ein Praktikumsnachweis, der Auskunft über Zeitpunkt und zeitlichen Umfang sowie Tätigkeiten des Praktikums Auskunft gibt, sollte den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Nachgewiesene Praktika (Bescheinigung) werden mit einem Bonus von 0,5 (insgesamt höchstens 1,0) Punkten in der Bewerbung berücksichtigt.
    Anerkannte Formen des Praktikums sind insbesondere:
    - eine Hospitanz bzw. Assistenz bei einer Film-, Fernseh-, oder Videoproduktion mit entsprechenden Einblicken in verschiedene Produktionsbereiche, z.B. Herstellungsleitung, Ausstattung, Kamera, Schnitt oder in die Arbeit eines Radio- und Fernsehsenders oder anderer Institutionen, die mit Medien und ihrer Geschichte befasst sind (etwa Verlagswesen, Presse, Gestaltung, Ausstellungswesen, Film- archive, Online-Archive);
    - Hospitanzen im Verleih oder im Programmkino; Praktika in Institutionen der Kulturverwaltung, - vermittlung oder -förderung (Festivals, etc.).

    Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden ebenfalls als Praktikum anerkannt. Über Zweifelsfälle entscheidet der für den Studiengang zuständige Zulassungsausschuss. 
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen
Vorläufige Zulassung Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote;
    - Gutachten bzw. Empfehlung der die Bachelorarbeit betreuenden Person (Download);
    - Nachweis über die Immatrikulation im noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang
  • falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" nicht an der Goethe-Universität haben bzw. absolvieren werden:
    - Transcript of Records
    - Zusatzblatt mit den studienrelevanten Kursen (Titel der Veranstaltung, Hausarbeit etc., CP und ggf. Note)
  • Nachweise über Englischkenntnisse des Niveaus B2 (GeR)
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Praktikumsnachweis mit Angaben zu Zeitpunkt, zeitlichem Umfang sowie Tätigkeiten während des Praktikums
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.04. - 31.05.
Bewerbungsadresse

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