Arbeitsgenehmigung

Wenn Sie als Wissenschaftler*in an der Goethe-Universität angestellt sind, benötigen Sie keine spezielle Arbeitsgenehmigung. Beachten Sie aber, dass Sie je nach Ihrer Staatsangehörigkeit ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, die eine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit beinhalten muss.

Wenn Sie ein Stipendium der Goethe-Universität oder einer anderen Institution erhalten, ist ebenfalls keine Arbeitsgenehmigung notwendig.

Kontakt

Ausländerbehörde

Ordnungsamt
Rebstöcker Straße 4
60326 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0)69 212 42485
Fax: +49 (0)69 212 42216
E-Mail: auslaenderbehoerde
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