Am Institut für Romanische Sprachen und Literaturen der Universität Frankfurt können folgende romanische Sprachen studiert werden:
Für die einzelnen romanischen Sprachen und die dazu gehörigen Studiengänge gelten unterschiedliche fremdsprachliche Voraussetzungen.
1) ...im BA Romanistik (aktuelle Prüfungsordnung von 2018):
Bei der Meldung zur Bachelorprüfung und mit Aufnahme des Studiums des BA Romanistik im Hauptfach und Nebenfach sollten folgende fremdsprachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden (Bsp. Abitur- oder Schulzeugnisse, die die Kenntnisse von mind. 4 Jahren belegen, Spracheignungstests des Instituts der Romanistik, andere standardisierte Sprachtests oder Fachgutachten, die nicht älter als 3 Jahre sind):
Die Schwerpunkt- und Ergänzungssprachen Italienisch und Portugiesisch benötigen keinen Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse, da beide Sprachen vom Anfängerniveau studiert werden können. Gleiches gilt für die Ergänzungssprache Katalanisch. Studierende, die bereits Kenntnisse (Niveau A2) in Portugiesisch oder Italienisch besitzen können die Module der Fremdsprachenausbildung des Basismoduls überspringen.
Eine Sprache kann nicht gleichzeitig als Schwerpunktsprache und als Ergänzungssprache gewählt werden.
2) ...in den Lehramts-Studiengängen L3 Französisch, L3 Spanisch, L3 Italienisch, L2 Französisch:
Studienbewerberinnen und Studienbewerber (für das erste Fachsemester), die an der Johann Wolfgang Goethe-Universität das Studium mit dem Abschlussziel Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) oder Lehramt an Gymnasien (L3) bei Wahl der Fächer Französisch, Spanisch und Italienisch aufnehmen wollen, haben ab dem Sommersemester 2016 bei der Bewerbung für den jeweiligen Teilstudiengang die zur Aufnahme des Studiums notwendigen fremdsprachlichen Kenntnisse nachzuweisen.
Nachgewiesen werden muss:
Der Nachweis in der studierten Sprache des Fachs erfolgt entweder
- durch das Bestehen der Sprachprüfung, die vom Institut für Romanische Sprachen und Literaturen (IRSL) durchgeführt wird (folgen Sie für Bestimmungen und Termine des Sprachtests des IRSL diesem Link),
oder
- durch eine vergleichbare Qualifikation.
Näheres entnehmen Sie bitte der aktuellen Fassung der "Ordnung zum Nachweis französischer, spanischer oder italienischer Sprachkenntnisse für die Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Lehrämter Französisch, Spanisch und Italienisch (Stand: 2022)". Die aktuelle Fassung ist eine Modifikation der ursprünglichen Fassung der "Ordnung zum Nachweis französischer, spanischer oder italienischer Sprachkenntnisse für die Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Lehrämter Französisch, Spanisch und Italienisch (Stand: 2015)".
Lehramtsstudierende, die sich für ein höheres Studiensemester bewerben, müssen bei der Immatrikulation kein Sprachzeugnis vorlegen.
3) ...in den Master-Studiengängen des Instituts:
Informieren Sie sich bitte auf den Seiten oder Studienordnungen der einzelnen Masterstudiengänge hinsichtlich der geforderten Spracheingangsvoraussetzungen. Sie finden eine Liste der Masterstudiengänge der Romanistik unter "Studieninteressierte / Master".
Zu den Möglichkeiten, sich die für das Studium erforderlichen fremdsprachlichen Kompetenzen im Spanischen und Italienischen vor dem Studienbeginn, semesterbegleitend und/oder in den Semesterferien anzueignen, beachten Sie bitte die Informationen auf dieser Seite.
Beachten Sie auch, dass für das Studium romanistischer Studiengänge neben Deutschkenntnissen auch Englischkenntnisse erwartet werden, die für die Rezeption relevanter Fachliteratur benötigt werden. Genaueres finden Sie in den jeweiligen Studienordnungen.