Dezentrale Frauenbeauftragte

Frauenvertretungen sind als Akteurinnen in den hochschulpolitischen Diskussionsprozessen unverzichtbar und begleiten und unterstützen die Arbeit der zentralen Frauenbeauftragten. Sie vertreten die zentrale Frauenbeauftragte in Fachbereichsangelegenheiten und sind erste Anlaufstelle für unterschiedlichste Anliegen, zum Beispiel Fragen zu Personalverfahren, zu Vereinbarkeit, oder zu Antidiskriminierung.
An Anregungen, Vorschlägen und Engagement aus den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen sind die Frauenvertretungen stets interessiert.

Auf Grundlage der Satzung der Frauenvertretungen an der Goethe-Universität haben sich an den Fachbereichen zwei Modelle der Frauenvertretung entwickelt:

Modell 1: Die Frauenbeauftragte

Eine Frau vertritt die Interessen der Frauen aller Statusgruppen (Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Studentinnen und nichtwissenschaftliches Personal), und zwar unabhängig davon, welcher Statusgruppe sie selbst angehört. Diese Form der Frauenvertretung besteht aus max. drei Frauen: der Frauenbeauftragten und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen.


Modell 2: Der Frauenrat

Die Statusgruppen werden im Frauenrat jeweils von einer Frau vertreten, die auch dieser Statusgruppe angehören muss. Ein Frauenrat besteht je nach Grundmodell aus max. acht oder 12 Frauen: den vier Vertreterinnen der Statusgruppen und ihren Stellvertreterinnen.

Darüber hinaus haben wir an unserer Universität auch Frauenräte, die sich aus Frauenbeauftragten der einzelnen Institute eines Fachbereichs zusammensetzen, oder Frauenbeauftragte, die für einzelne Statusgruppen zuständig, und deshalb im eigentlichen Sinn keine Frauenbeauftragten sind.

Übersicht über Frauenvertretung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität

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Frauenräte und Frauenbeauftragte der Fachbereiche