Information
- Hochschulzugang
- Bachelor | Magister | Staatsexamen
- Master
- Ausländische Bewerber
- Zweitstudium
- Doppelstudium
- Ortswechsel
- Studienplatztausch
- Promotionsstudium
- Weiterqualifikation & Zusatzprüfungen
- Gasthörer
- Begriffserklärung/FAQ
Zulassungsverfahren
- Online-Bewerbung
- Stand des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens
- Hinweise zu den Zulassungswerten (N.C.)
- Losverfahren
Nach der Zulassung
Universitätsintern zulassungsbeschränkte Fächer (Uni-NC)
In den universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengängen werden 80% der Studienplätze, die im ersten Semester zur Verfügung stehen, nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens vergeben. Für die meisten Studiengängen an der Goethe-Universität bedeutet das, dass aus den eingegangenen Bewerbungen anhand der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigungen, i.d.R. die Abiturnote, der N.C. (Numerus Clausus) für einen Studiengang ermittelt wird. Zusätzlich können je nach Studiengang bzw. Studienfach auch noch andere Kriterien hinzugezogen werden. Haben zwei Bewerber/innen die gleiche Durchschnittsnote und können damit den gleichen Listenplatz beanspruchen, so erhält derjenige den höheren Listenplatz, der die längere Wartezeit in Semestern nachweisen kann (entscheidend ist das Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung). Aus der so aufgestellten Liste werden die jeweils besten Bewerber/innen zum Studium zugelassen. Die Durchschnittsnote des/der letzten zugelassenen Bewerbers/in gilt als NC. Eine genauere Darstellung des Verfahrens finden Sie auch in unseren FAQs.
20% der Studienplätze in diesen Studiengängen werden nach Wartezeit vergeben. Dazu werden die Bewerber/innen, die bei der Auswahl nach Qualifikation keine Zulassung erhalten haben, nach der Dauer der Wartezeit geordnet. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Zeiten, in denen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind). Haben zwei Bewerber/innen die gleiche Wartezeit und können damit den gleichen Listenplatz beanspruchen, so erhält der/diejenige mit der besseren Abiturnote den höheren Listenplatz. Aus der so aufgestellten Liste werden die Bewerber/innen mit der jeweils längsten Wartezeit zum Studium zugelassen. Die Wartezeit des letzten zugelassenen Bewerbers gilt als offizieller Grenzwert der Wartezeit.
Eine Übersicht der universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengänge finden Sie unter folgendem Link:
Studienangebot
Ablauf des Verfahrens
Bewerbungsfrist
- 1. Juni bis 15. Juli für ein Wintersemester
-
1. Dezember bis 15. Januar für ein Sommersemester
Hauptverfahren
Das Hauptverfahren findet nach Ende der Bewerbungsfrist statt.
Nachdem alle Studienbewerber erfasst wurden, wird eine Rangliste erstellt. Aufgrund dieser werden die Zulassungen ausgesprochen. Es gibt unterschiedliche Quoten, nach denen zugelassen werden kann. Beispielsweise kann eine Zusage nach Leistung (N.C.) oder nach Wartezeit (Semesteranzahl zwischen Abitur und Beginn des Studiums) erfolgen.
Der N.C. wird nicht von der Hochschule festgelegt, sondern ergibt sich nach Erstellung der Ranglisten aus dem Verhältnis Bewerberanzahl zu Studienplätzen.
Eine Übersicht über den Stand des Vergabeverfahrens finden Sie hier.
Nachrückverfahren
Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze unbesetzt, z.B. weil nicht alle zugelassenen Bewerber ihren Studienplatz annehmen, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Hierfür ist keine erneute Bewerbung erforderlich. Am Nachrückverfahren nimmt jeder Studienbewerber automatisch teil. Das Nachrückverfahren kann wiederholt werden.
Eine Übersicht über den Stand des Vergabeverfahrens finden Sie hier.
Losverfahren
Sollten nach den Nachrückverfahren noch immer Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese per Losverfahren vergeben.
Hierfür müssen Sie sich erneut online bewerben. Die Fristen sind individuell und werden auf unserer Homepage bekanntgegeben.


