FAQ - Frequently Asked Questions

Wann wird die Online-Bewerbung freigeschaltet?
Die Online-Bewerbung ist immer nur zu den Bewerbungsfristen freigeschaltet. Diese sind:

für ein Sommersemester   
zulassungsbeschränkte Fächer (N.C.) 01.12. bis 15.01.      freie Fächer 01.12. bis 28.02.

für ein Wintersemester      
zulassungsbeschränkte Fächer (N.C.) 01.06. bis 15.07.      freie Fächer 01.06. bis 31.08.        

Für die Bewerbung zur Promotion gelten allerdings längere Fristen.


Für wie viele Studiengänge/Fächer kann ich mich bewerben?
An der Universität Frankfurt können Sie sich für maximal 3 Studiengänge bewerben. Alle drei sind in einer Online-Bewerbung anzugeben. Bitte bewerben Sie sich nur einmal online. Bei wiederholter Bewerbung gilt die zuletzt eingegangene Bewerbung.


Ich habe beim Ausfüllen der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht. Was soll ich tun?
Sie können die Online-Bewerbung mit den richtigen Angaben erneut ausfüllen und abschicken. Falls Sie die Unterlagen und Nachweise bereits mit einer früheren - fehlerhaften - Bewerbung mitgeschickt haben sollten, bitten wir Sie, diese noch einmal der neuen - richtigen - Bewerbung beizulegen.  


Wo kann ich Zeugnisse beglaubigen lassen?
Die Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung muss amtlich beglaubigt sein. Amtlich beglaubigen kann jede Dienststelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.B. Gemeinden oder Polizeidienststellen, ggf. auch Pfarrämter.


Muss ich alle Unterlagen zusammen schicken? Kann dies auch per Mail oder Fax passieren?
Bitte senden Sie alle geforderten Unterlagen (keine Originale) komplett per Post ein. Eine Zusendung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich. 


Wann werde ich darüber informiert, ob ich einen Studienplatz bekommen habe?
Das Vergabeverfahren wird immer dann gestartet, wenn die letzte Bewerbung geprüft und erfasst ist. Es kommt also auf die Menge der Bewerbungen an. In den vergangenen Semestern konnte das Verfahren ca. vier Wochen nach Bewerbungsschluss gestartet werden. Sollten Sie dann im Hauptverfahren einen Studienplatz bekommen haben, werden Sie umgehend von uns schriftlich benachrichtigt. Falls Sie leider nicht unter den Zugelassenen sind, werden Sie automatisch in einem eventuell stattfindendem Nachrückverfahren berücksichtigt. Eine erneute Bewerbung hierfür ist nicht erforderlich. Erst nach Abschluss aller stattfindenden Nachrückverfahren erhalten sie bei Nichtzulassung einen Ablehnungsbescheid. Den Stand des Verfahrens können Sie hier einsehen. Zu Ihren persönlichen Bewerbungsdaten gelangen Sie über http://bewerberinfo.uni-frankfurt.de/.
Sollte ein Losverfahren stattfinden, ist hierfür eine gesonderte Online-Bewerbung erforderlich.


Bei meinem Bewerbungsstand steht ‚Immatrikuliert‘ – was heißt das?

Das Wort kommt aus dem Lateinischen und steht für eingeschrieben. Im Klartext heißt das für Sie, dass Ihnen in absehbarer Zeit (i.d.R. innerhalb einer Woche) ein Bescheid vom Studierendensekretariat zugeht, aus welchem Sie entnehmen können, was nun weiter zu veranlassen ist.


Können Sie mir meinen Rang oder den Notenwert sagen, bis zu dem zugelassen wurde?
Die Auskunft über einen Rangplatz kann grundsätzlich nicht gegeben werden, da die Studienplatzvergabe nicht ausschließlich nach Rang sondern auch nach verschiedenen Quoten erfolgt. Jeder Bewerber erscheint auf mindestens zwei Ranglisten (Vergabe nach Leistung /N.C. und nach Wartezeit). Auf jeder Liste hat der Bewerber einen anderen Rangplatz. Es ist uns leider nicht möglich, aufgrund der enormen Bewerberzahlen (im letzten Wintersemester rund 30.000), die verschiedenen Listen zu prüfen und den Bewerbungsstand mitzuteilen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und von Nachfragen abzusehen.


Komme ich für das nächste Semester auf die Warteliste?
Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass es eine Warteliste gibt. Eine solche existiert jedoch nicht. Wartezeit wird individuell für jeden Bewerber berechnet und muss zu jedem Semester erneut berechnet werden. Es ist also erforderlich, dass Sie sich zu jedem Semester erneut bewerben.


Wie ist der N.C. im kommenden Semester?
N.C. bedeutet Numerus Clausus und heißt übersetzt beschränkte (An-)Zahl.
Der N.C. ist kein festgelegter Wert. Er ergibt sich jedes Semester neu aus der Summe aller eingehenden Bewerbungen und den zur Verfügung stehenden Studienplätzen (Kapazität).
Beispiel:
        Es sind 10 Bewerbungen mit den folgenden Durchschnittsnoten eingegangen:
        1,2    1,8    3,5    2,4    2,6    1,6    3,1    3,3    1,4    1,1

Es stehen nun nach Kapazitätsverordnung 3 Studienplätze zur Verfügung. Es werden die 3 Besten mit den Notendurchschnitten 1,1 , 1,2  und  1,4 zugelassen. Der N.C. liegt somit bei  1,4.
   

Ich bin im Ausland, wie kann ich mich fristgerecht bewerben/immatrikulieren?
Grundsätzlich kann die Online-Bewerbung auch aus dem Ausland vorgenommen werden. Hierfür erforderlich ist lediglich ein Internetzugang. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Es ist ausreichend, wenn Sie eine handschriftliche Vollmacht mit Ihrer Unterschrift ausstellen. Vorab sollten Sie dafür Sorge tragen, dass der bevollmächtigten Person eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), ein tabellarischer Lebenslauf, und evtl. Studienbescheinigungen aus vergangenen Semestern zur Verfügung stehen. Lediglich der Goethe-Card-Antrag muss von Ihnen persönlich unterschrieben werden und kann nicht durch die bevollmächtigte Person unterzeichnet werden. Der Antrag kann aber auch im Gegensatz zu den anderen für die Immatrikulation notwendigen Unterlagen später nachgereicht werden. 


Wann muss ich den Semesterbeitrag bezahlen?
Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie die Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrages innerhalb der darin genannten Frist. Studiengebühren werden z.Z. in Hessen nicht erhoben.
Die Höhe und die Zusammensetzung des Semesterbeitrages können Sie auch vorab hier einsehen.


Wie kann ich von der Immatrikulation zurücktreten?
Sollten Sie sich bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben haben, es sich nun aber anders überlegen, weil Sie z.B. einen Studienplatz an einer anderen Hochschule bekommen haben, haben Sie die Möglichkeit des Rücktritts von der Immatrikulation. Nutzen Sie hierzu bitte das entsprechende Formular. Füllen Sie zusätzlich den Antrag auf Rückzahlung aus und senden Sie diesen zusammen mit den bereits erhaltenen Studienunterlagen (Goethe-Card nicht vergessen) ein.


Begriffserklärungen

Immatrikulation Einschreibung
Exmatrikulation Ausschreibung (in der Regel nach Beendigung des Studiums)
HZB: Hochschulzugangsberechtigung, i.d. Regel Abitur, aber auch andere Formen sind möglich, s. Definition HZB
Goethe-Card Studierendenausweis und gleichzeitig Semesterticket
Semesterbeitrag der zu zahlende Betrag für die Einschreibung 
Matrikelnummer Mitgliedsnummer / Kundennummer an der Hochschule
Wartezeit/-semester die Semester (Halbjahre), die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) und der Einschreibung an einer Hochschule liegen (keine Studiensemester).