Information
- Hochschulzugang
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Zulassungsverfahren
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- Stand des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens
- Hinweise zu den Zulassungswerten (N.C.)
- Losverfahren
Nach der Zulassung
Bitte beachten!
- Für alle Bewerber gilt: Ob und welche Unterlagen bereits mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden müssen, erfahren Sie am Ende des Online-Bewerbungsprozesses.
- Die Bewerbung für Psychologie im 1. Fachsemester erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Fachbeschreibung. Bewerber für ein höheres Semester Psychologie verwenden weiterhin die Online-Bewerbung.

Wenn Sie an der Universität Frankfurt studieren und zum kommenden Semester parallel einen weiteren Studiengang studieren wollen, müssen Sie ein Doppelstudium beantragen.
Fristen: Für die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer ist eine form- und fristgerechte Antragstellung bis 31. August zu einem WS und 28. Februar zu einem SoSe erforderlich.
Für die universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengänge ist eine form- und fristgerechte Antragstellung erforderlich (Ausschlussfrist). Der Antrag auf Doppelstudium muss bis 15. Juli für ein WS und bis 15. Januar für ein SoSe dem Sekretariat vorliegen.
Ablauf: Der Doppelstudiumantrag ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder im Studierendensekretariat erhältlich. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag (Original und Durchschrift), sowie die ggf. dem Antrag beizufügenden Unterlagen (siehe unten) können persönlich oder per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden.Beachten Sie bitte, dass dieser Antrag die Rückmeldefrist nicht verlängert. D.h., der Semesterbeitrag muss fristgerecht überwiesen werden.
Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität Frankfurt, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt.
Nachweise: Bei einem Doppelstudium in ein/en nicht zulassungsbeschränktes/n Studienfach/-gang sind folgende Unterlagen an das Studierendensekretariat zu schicken:
- Unterschriebener Bewerbungsbogen (PDF-Druck)
Wird bei einem Doppelstudium ein zulassungsbeschränkter/s Studiengang/-fach gewählt, sind folgende Unterlagen an das Studierendensekretariat zu schicken:
- Unterschriebener Bewerbungsbogen (PDF-Druck)
- Bei abgeschlossenem Erststudium, eine Begründung für das Zweitstudium und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (siehe " Zweitstudium")
Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung / Aufnahmevoraussetzung gewählt, ist dem Antrag auf Doppelstudium die Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung / der Nachweis der Aufnahmevoraussetzung beizufügen. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Anmeldung zur entsprechenden Eignungsprüfung direkt im jeweiligen Institut zu abweichenden Fristen vorzunehmen ist. Sehen Sie dazu die Informationen zum jeweiligen Studiengang.
Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.


