Qualitätssicherung
- Studierendenbefragung
- Formative Studiengangevaluation
- Kennzahlen
- Absolventenstudie
- Lehrveranstaltungs-Evaluation
- Evaluationsverbünde
- Evaluation Starker Start
Akkreditierung
Systemakkreditierung
Akkreditierungsverfahren

Mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge hat die Kultusministerkonferenz in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben beschlossen, dass diese Studiengänge zur Qualitätssicherung einer Akkreditierung unterzogen werden.
Hierbei werden insbesondere
- die Inhalte und Ziele des Studienganges,
- das Lehrangebot im Fach,
- die Studierbarkeit,
- die räumliche und personelle Ausstattung der Universität und
- das interne Verfahren der Qualitätssicherung
überprüft.
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage ausführlicher schriftlicher Unterlagen sowie einer vor Ort Begehung mit Gespräche der Hochschulleitung, Mitgliedern des Fachbereiches sowie Studierenden. Erfolgt eine positive Bewertung, wird der Studiengang für fünf Jahre akkreditiert, es können allerdings auch Auflagen für die Akkreditierung gestellt werden. Ausführliche Unterlagen zum Akkreditierungsverfahren werden bei Bedarf gerne zur Verfügung gestellt.
Nach fünf Jahren wird der Studiengang reakkreditiert, das heißt, es findet eine Überprüfung statt, ob sich der Studiengang bewährt hat und in dieser Form weiterbestehen kann oder geändert werden sollte. Ausführliche Unterlagen zum Reakkreditierungsverfahren werden bei Bedarf gerne zur Verfügung gestellt.
Die Reakkreditierung umfasst das Verfahren der Akkreditierung. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Erfolg des Studiengangs ebenso wie der Erfolg der Studierenden kritisch im Rahmen von Evaluationsverfahren überprüft wurde und erkennbare Probleme aufgegriffen wurden. Zur Vorbereitung der Reakkreditierung stehen derzeit folgende Evaluationsinstrumente zur Verfügung:
Wichtige Grundlagen für die (Re-)Akkreditierung:
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
- Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse
- Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung [vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013]



