Erasmus+ Praktika

Mit Erasmus+ ins Auslandspraktikum

Mit dem Erasmus+ Praktikumsprogramm können Sie Ihr Auslandspraktikum im Erasmus+ Raum schnell und unkompliziert fördern lassen!
  • Mit dem EU-Stipendienprogramm Erasmus+ können Sie ein selbst-organisiertes Auslandspraktikum in einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Serbien, der Türkei und in den überseeischen Gebieten fördern lassen.
  • Es können nahezu alle studienbezogenen Praktika gefördert werden (außer Praktika in EU-Institutionen), die mindestens 60 Tage dauern.
    Nach den Erasmus Regelungen wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen berechnet, d. h. auch ein Monat mit 31 Kalendertagen wird auf 30 Tage „gekürzt“
  • Sie können sich flexibel bis zu einen Monat (30 Tage) vor dem Beginn Ihres Praktikums bewerben.
    (max. 5 Monate vor Praktikumsbeginn)
    -> der Förderzeitraum muss dem vollen Praktikumszeitraum entsprechen, verkürzte dem Zeitraum                  abweichende Bewerbungen können nicht gefördert werden 
  • Die maximale Förderdauer eines Auslandspraktikums  beträgt 6 Monate.
  • Sie erhalten eine monatliche Pauschale von derzeit zwischen 640€ und 750€.
  • und das Beste: Erasmus+ bietet eine sehr hohe Förderwahrscheinlichkeit. Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen und die Bewerbung fristgerecht einreichen, ist eine Förderung nahezu sicher!
  • Zur Durchführung eines Praktikums im Vereinigten Königreich benötigen Studierende ein 
    Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visa (T5)  - auch Tier5 (GAE) genannt.
  • Um ein solches Visum beantragen zu können muss zuvor die Beantragung eines Certificate of sponsorship  (CoS) erfolgen. Erst wenn diese erteilt wurde, kann der Visumsantrag gestellt werden.
  • Die Ausstellung eines CoS erfolgt durch einen lizenzierten Sponsor, bzw. durch die Organisation/ das Unternehmen bei welchem das Praktikum absolviert wird. Der Praktikumsgeber muss dementsprechend auf der Liste der Organisationen der britischen Regierung erfasste und somit lizensiert sein, um den Visumsprozess zu unterstützen. 
    Dementsprechend sind Praktikumsaufenthalte ins Vereinigten Königreich nur dann möglich, wenn die 
    aufnehmende Einrichtung selbst über eine Lizenz verfügt, das Certificate of sponsorship auszustellen.

    Eine Übersicht der Britischen Regierung zu bereits lizensierten Organisationen und Unternehmen ist hier verfügbar.
  • Forschungspraktika unter 6 Monaten können hierbei eine Ausnahme darstellen.
    Wenn die Forschungseinrichtungen den Praktikant*innen den Status "Visiting Student / Researcher" bestätigen, kann die Beantragung des CoS und des T5 Visum ggf. entfallen.
    Bitte prüfen Sie dies im Einzelfall gemeinsam mit der aufnehmenden Einrichtung sowie unter Rücksprache mit der Britischen Botschaft.


    Weiter Informationen zum Vorgehen und der Beantragung des Visums für ein Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich finden Sie hier

    Zudem stehen Ihnen auf der Seite des DAAD detaillierte Informationen zum Brexit und Visa zur Verfügung.



Wenn Sie auf der Suche nach einem Auslandspraktikum sind, haben wir Ihnen auf dieser Webseite einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, u.a. mit Praktikumsbörsen und Vermittlungsorganisationen, die Sie verwenden können.

  • Eine Erasmus+ Bewerbung ist in der Covid-19 Pandemie weiterhin möglich.
  • Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, wird Ihnen zunächst nur eine Zusage unter Vorbehalt ausgesprochen.
  • Wenn Sie das Praktikum physisch im Zielland antreten können und wollen, wird die Erasmus+ Förderung auch ausgezahlt - unabhängig davon, ob die Covid-19 bedingte Reisewarnung weiterhin besteht oder aufgehoben wurde.
  • Bitte bedenken Sie das finanzielle Risiko: da Ihnen die Erasmus+ Zusage erst unmittelbar vor dem Antritt erteilt wird, können Kosten, die bei einer kurzfristigen Absage entstehen könnten, nicht von Erasmus+ übernommen werden. 



Kontakt und Beratung

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
Eschersheimer Landstraße 155
c/o House of Labour
3. OG - Raum 331
60323 Frankfurt am Main

Luisa Döhner

auslandspraktikum@uni-frankfurt.de

) +49 (0)69  798 17195

Hinweise zur Erasmus+ Bewerbung

Über das Erasmus+ Praktikumsprogramm können drei verschiedene Förderlinien gefördert werden. Die Förderlinie "Erasmus+ Praktika für Studierende" ist die Standardvariante, die für die meisten von Ihnen intersessant sein wird.

Erasmus+ Praktika für Studierende

  • Förderung von immatrikulierten Studierenden während des Studiums

Erasmus+ Praktika für Graduierte

  • Förderung von bereits exmatrikulierten Studierenden
  • gefördert werden kann der Zeitraum von einem Jahr nach dem Datum der Exmatrikulation
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung muss noch eine Immatrikulation an der Goethe-Universität vorliegen

Erasmus+ Praktika für Doktorand*innen

  • Förderung von Doktorand*innen der Goethe-Universität
  • Praktikum dient der Recherche im Rahmen der angestrebten Promotion

Um sich für Erasmus+ zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und Bedingungen beachten.

Immatrikulation bzw. Exmatrikulation
  • in der Förderlinie "Studierende": Immatrikulation an der Goethe-Universität während des gesamten Praktikumszeitraums
  • es können nur Studierende gefördert werden, die an der Goethe-Universität für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind (keine Gaststudierenden)
  • in der Förderlinie "Graduierte": Exmatrikulation vor Beginn des Praktikums, aber zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert an der Goethe-Universität
  • Zusatz:
    internationale Studierende, die das Praktikum im Heimatland absolvieren benötigen einen Nachweis, dass Sie während des Studiums ihren Hauptwohnsitz in Deutschland angemeldet haben.
Vollzeitpraktikum
  • Es können nur Vollzeitpraktika gefördert werden (mind. 30 Wochenstunden)
Erasmus+ Raum
  • es können nur Praktika im Erasmus+ Raum gefördert werden; dieser umfasst neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei
  • auch in den überseeischen Gebieten der oben genannten Programmländer ist eine Erasmus+ Förderung möglich
Mindestdauer Praktikum
  • das Praktikum muss mindestens 2 Monate ( 60 Tage; 1 Monat ≙ 30 Tagen) dauern, um mit Erasmus+ gefördert zu werden
  • zu diesen 60 Tagen zählen auch Wochenenden und Feiertage
  • der Förderzeitraum muss dem vollen Praktikumszeitraum entsprechen, Abweichungen sind nicht förderfähig
Versicherungsschutz

Sie müssen folgende obligatorische Versicherungen im Ausland nachweisen, um eine Erasmus+ Förderung zu erhalten:

  • Krankenversicherung (die deutsche/ EU-weite Versicherung genügt i.d.R.)
  • Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz
  • Unfallversicherung am Arbeitsplatz

In manchen Fällen erfolgt die Versicherung am Arbeitsplatz auch direkt über den Praktikumsgeber.
Zusätzliche Versicherungen für den privaten Bereich werden dringend empfohlen.

Ausschlusskriterien

Keine Erasmus+ Förderung ist möglich für:

Hinweis zum Bewerbungsablauf

Das Erasmus+ Praktikumsprogramm wird in Hessen über ein Konsortium an der Hochschule Fulda (eu-placements) administriert. Die Bewerbung erfolgt zunächst hier an der Goethe-Universität. Nach einer Vorabprüfung erstellen wir ein Gutachten zur Bewerbung und senden dieses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die Kontaktstelle in Fulda. Dort findet die finale Auswahl statt. Auch die Stipendienverträge werden in Fulda ausgestellt. Daher sind auch sämtliche Vorlagen, die Sie bei der Bewerbung verwenden müssen, mit den Symbolen der Hochschule Fulda versehen.

Bewerbungsfrist
  • spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Ihrem Praktikumsbeginn über die Bewerbungsplattform der Goethe-Universität
Bewerbungsplattform
  • Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular sorgfältig aus und schicken Sie es ab
  • Sie erhalten eine E-Mail, mit welcher Sie ein Bewerbungskonto einrichten können
  • im Bewerbungskonto laden Sie dann die geforderten Bewerbungsunterlagen hoch
  • am Ende bestätigen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung; wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte
Prüfung im Global Office
  • im Global Office wird Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit geprüft
  • bei fristgerechter Einreichung erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Bewerbung zu überarbeiten, wenn etwas unvollständig sein sollte
  • vollständige Bewerbungen werden an die Hochschule Fulda zur weiteren Bearbeitung gesendet
Lebenslauf
  • Lebenslauf muss verpflichtend auf der Europass-Vorlage (D, ENG) basieren (Ein Registrierung bei Europass, um die ausgefüllte Vorlage als pdf-Datei zu downloaden,  ist nicht erforderlich. Nutzen Sie den Gastzugang und erstellen Sie so Ihren individuellen Lebenslauf, als PDF)
  • Unterschrift und Datierung
Motivationsschreiben
  • Briefform mit Briefkopf, Adresse, Adressat, Betreffzeile, Datierung und Unterschrift
    Adressat:
    Regionale Kontaktstelle für EU-Praktika
    c/o Institut inter.research e.V.
    Heinrich-von-Bibra-Platz 1b
    D-36037 Fulda
  • Begründung und Beschreibung des Praktikumsvorhabens auf Basis des Leitfadens. Bitte beantworten Sie im Fließtext alle aufgeführten Fragen.
Immatrikulations-bescheinigung
  • gültige Immatrikulationsbescheinigung der Goethe-Universität für alle Semester, die den Praktikumszeitraum berühren
    (bei semesterübergreifenden Praktika bitte entsprechend beide Bescheinigungen)
  • sollte die entsprechende Immatrikulationsbescheinigung noch nicht vorliegen, reichen Sie die des aktuellen Semesters ein und reichen die neue ungefragt nach, sobald Sie Ihnen vorliegt
Praktikumszusage
  • formlose Zusage des Praktikumsgebers, in der der tagesgenaue Zeitraum (Start- und Enddatum) des Praktikums bestätigt wird und die Kontaktdaten der Praktikumsstelle ersichtlich werden
  • Zusagen in E-Mail Form können akzeptiert werden, wenn die entsprechenden Informationen enthalten sind
Versicherungserklärung
  • Bitte nutzen Sie die Vorlage
  • Unterschrift und Datierung

    Der Nachweis über folgenden Versicherungen ist verpflichtend:
  • Kranken-Pflichtversicherung (inkl. medizinisch notwendiger Rücktransport- und Rückführungskosten im Todes- und Pandemiefall)
    i.d.R. können Sie Ihre deutsche Versicherung eintragen, sollte diese die aufgeführten Zusätze beinhalten
  • Unfallversicherung im Ausland (für Unfallereignisse am Arbeitsplatz)
  • Haftpflichtversicherung im Ausland (für Schäden am Arbeitsplatz)

    Das Studierendenwerk Frankfurt hat für seine Studierenden eine Gruppenhaftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Diese bietet auch eingeschränkt im Rahmen von studienbezogenen Praktika im Ausland Versicherungsschutz und ist im Studierendenwerksbeitrag inkludiert.
    Allerdings gilt dies ausschließlich für Unfälle und Schäden am Arbeitsplatz. 

    Auf Nachfrage übermitteln wir Ihnen die dafür notwendigen Versicherungsdaten bzw. eine alternative Vorlage.

    Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung im privaten Bereich wird allerdings dringend empfohlen!
  • Es ist möglich diese optional erst nach der Vorabzulassung abzuschließen. Sie können bei der Bewerbung daher vermerken, dass diese Versicherungen nachgereicht werden.
  • Empfehlung: der DAAD bietet eine kostengünstige Gruppenversicherung mit einem umfangreichen Versicherungspaket
    (Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz) an

    weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier
Anerkennungs-bescheinigung
  • Bitte nutzen Sie die Vorlage 
  • In der Anerkennungsbescheinigung bestätigt Ihr Fachbereich (durch Auslandsbeauftragte, Prüfungsamt, Studiendekan*in), dass Ihr geplantes Praktikum einen klaren Studienbezug aufweist bzw. dass es sich um ein obligatorisches Praktikum handelt
  • Im Curriculum vorgeschriebene Pflichtpraktika, sowie Praktika in welchen Credit Points bezogen werden, müssen immer durch den Fachbereich bestätigt werden. 
  • Das Global Office kann ausschließlich in Ausnahmenfällen, nämlich bei Graduierten-Praktika und ggf. bei freiwilligen, studienbezogenen Praktika, unterschreiben.
Bitte fügen Sie dafür das vorausgefüllte Dokument direkt Ihrer Erasmus+ Online-Bewerbung hinzu, oder reichen Sie diese alternativ zusammen mit der Praktikumszusage und Immatrikulationsbescheinigung(en) vorab per Mail ein.

 
Optional: Bewerbung ohne Praktikumszusage

Auch eine Erasmus+ Bewerbung ohne vorliegende Praktikumszusage ist prinzipiell möglich: Sie werden dann in das Erasmus+ Programm aufgenommen, erhalten Zugang zu den Erfahrungsberichten ehemaliger Outgoings aus ganz Hessen und erhalten die Förderung, sobald Sie ein Praktikum gefunden haben. 

Wenn Sie sich ohne Zusage bewerben, ändert sich die Bewerbung folgendermaßen:

  • Bewerbung muss mind. 2 Monate vor dem geplanten Beginn eingereicht werden
  • zusätzlich zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen muss ein DAAD-Sprachnachweis für die voraussichtliche Arbeitssprache vorgelegt werden
  • folgende Unterlagen müssen nachgereicht werden, sobald Sie Ihnen vorliegen: Praktikumszusage, Versicherungserklärung und Anerkennungsbescheinigung 
finanzielle Leistungen
  • Das Erasmus+ Praktikumsstipendium umfasst monatliche, länderspezifische Pauschalen zwischen 640€ und 750€. 
Ländergruppe 1: 750,-€ pro Monat
  • Dänemark
  • Finnland
  • Irland
  • Island
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Schweden
Ländergruppe 2: 690,-€ pro Monat
  • Belgien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Spanien
  • Zypern
Ländergruppe 3: 640,-€ pro Monat
  • Bulgarien
  • Estland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Rumänien
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Mazedonien (FYROM)
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ungarn
Zusatzförderung
Für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, verschiedene Zusatzförderungen zu beantragen. 

Bitte lesen Sie dazu das Infoblatt zur Zusatzförderung des ERASMUS Programms.

weitere Leistungen
  • Zugang zur Datenbank mit Praktikumsangeboten
  • Organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandspraktikums
  • Online-Begleitung des Auslandspraktikums
  • Training von interkultureller Kompetenz und weiterer Schlüsselqualifikationen
  • Zugriff auf das Hands-on Learning Info Modul mit Tipps und Infos von ehemaligen Praktikant*innen zu Wohnungssuche, Praktikumssuche, Leben im Praktikumsland usw.
  • ein Zertifikat über die Teilnahme am Programm

Eine Förderung durch Erasmus+ setzt den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes verbindlich voraus. Sie müssen folgende Versicherungen nachweisen:

  • Kranken-Pflichtversicherung (inkl. medizinisch notwendiger Rücktransport- und Rückführungskosten im Todes- und Pandemiefall) 
    In der Regel genügt hier Ihre deutsche bzw. EU-weite Krankenversicherung.
  • Haftpflichtversicherung (für Schäden am Arbeitsplatz)
  • Unfallversicherung (für Unfallereignisse am Arbeitsplatz)

Mittels Ihrer Immatrikulation an der Goethe-Universität besteht für Sie prinzipiell ein Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz am Arbeitsplatz durch das Studierendenwerk Frankfurt. Dieser Versicherungsschutz findet in gewissem Umfang auch auf studienbezogene Auslandsaufenthalte/ Auslandspraktika Anwendung. 
Da die Reichweite dieses Versicherungsschutz jedoch stark limitiert ist, empfehlen wir allen Bewerber*innen dringend den Abschluss einer zusätzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung im privaten Bereich im Ausland.

Sollte ein Versicherungsschutz am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber erfolgen, in dem dieser Sie in die Unfall-und Haftpflichtversicherung aufnimmt, müssen Sie die Versicherungsnummer ausfindig machen und diese entsprechend hinzufügen.

Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Auslandsaufenthalt eine Versicherung über den DAAD abzuschließen. Beim DAAD können Sie sich kostengünstig über eine Gruppenversicherung versichern und erhalten einen umfangreichen Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz.
Die Konditionen und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier.  

Vorgehen bei einem Versicherungsabschluss beim DAAD: Eine Aufnahme in die DAAD-Gruppenversicherung ist leider erst möglich, nachdem Sie eine vorläufige Erasmus+ Förderung nachweisen können. Sie müssen also bereits eine vorläufige Zusage für die Erasmus+ Förderung erlangt haben. Da Sie jedoch bereits im Erasmus+ Bewerbungsprozess eine Versicherungserklärung ausstellen müssen, bieten wir Ihnen folgenden Weg an: Sie können in der Versicherungserklärung zunächst nur Ihre Krankenversicherung eintragen. Bei der Haftpflicht- und Unfallversicherung würden Sie darauf hinweisen, dass der Versicherungsabschluss beim DAAD folgt. 

Nach der vorläufigen Zusage für eine Erasmus+ Förderung schließen Sie dann die Versicherung beim DAAD ab. Den Nachweis zum DAAD-Versicherungsschutz oder eine aktualisierte Versicherungserklärung laden Sie anschließend in Ihrem Bewerbungskonto hoch.

ins Ausland mit Kind(ern)
  • Für Personen, die ihre Kind(ern) mit ins Gastland nehmen möchten, besteht die Möglichkeit zusätzliche Fördergelder über die Nationale Agentur für ERASMUS in Deutschland des DAAD (NA-DAAD) zu beantragen. 
  • Sollten Sie diese Angebot in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei uns.
ins Ausland mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
  • Für Personen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit zusätzliche Fördergelder über die Nationale Agentur für ERASMUS in Deutschland des DAAD (NA-DAAD) zu beantragen. 
  • Sondermittel können nur beantragt werden, wenn eine Einschränkung von mindestens 50 % gem. Behindertenausweis nachgewiesen werden kann.
  • Sollten Sie diese Angebot in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei uns.
Sicherheitshinweise

In einer Lage, wie wir sie seit einigen Jahren auch in Europa vorfinden, ist es schwer absehbar, wie sich einzelne Länder, Regionen und Städte zum Zeitpunkt einer geplanten Mobilität präsentieren. Sie als ERASMUS-Teilnehmer*in gehen auf eigene Verantwortung in das Gastland. Falls dies ein Land mit einer nicht überschaubaren soziopolitischen Lage sein sollte, empfiehlt sich eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste Auswärtigen Amtes (ELEFAND). Sollten Sie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse im Gastland Ihre ERASMUS-Mobilität nach Beginn abbrechen wollen, ist ein individuell dokumentierter Hinweis (datierter Screenshot) einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Berücksichtigung als Erasmus Mobilität ausreichend, auch wenn diese unter der Mindestdauer von 2 Monaten liegen sollte.

Kontaktstelle für EU-Praktika (hessisches Konsortium)

Informationen zur Praktikumssuche und     -planung

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