ERASMUS-Charta
Die ERASMUS-Charta ist die „Eintrittskarte“ für EU-Mittel für Projekte oder Mobilität. Jede teilnehmende Hochschule muss über eine entsprechende Charta verfügen. ERASMUS-Charta der JWGU: 28247-IC-1-2007-1-DE-ERASMUS-EUCX-1 .
Verpflichtungen aus der ERASMUS-Charta
- Abschluss von bilateralen Vereinbarungen („Bilateral Agreements“) – Ziel: langfristige Kooperationen (keine Kooperationen für nur 1 Person für nur 1 Jahr)
- Freiheit von Studiengebühren
- ECTS (European Credit Transfer System)
- Learning Agreements für die Studierenden
- Erstellung von Academic Transcripts
- Gaststudierende und Gastdozenten im regulären Lehrplan integriert
- Förderung und akademische Anerkennung von Mobilität
- akademische Betreuung im Fachbereich/Institut (fester Ansprechpartner notwendig!)
- soziale Betreuung, Beratung


