ERASMUS-Charta

Die ERASMUS-Charta ist die „Eintrittskarte“ für EU-Mittel für Projekte oder Mobilität. Jede teilnehmende Hochschule muss über eine entsprechende Charta verfügen. ERASMUS-Charta der JWGU: 28247-IC-1-2007-1-DE-ERASMUS-EUCX-1 .

Verpflichtungen aus der ERASMUS-Charta

  • Abschluss von bilateralen Vereinbarungen („Bilateral Agreements“) – Ziel: langfristige Kooperationen (keine Kooperationen für nur 1 Person für nur 1 Jahr)
  • Freiheit von Studiengebühren
  • ECTS (European Credit Transfer System)
  • Learning Agreements für die Studierenden
  • Erstellung von Academic Transcripts
  • Gaststudierende und Gastdozenten im regulären Lehrplan integriert
  • Förderung und akademische Anerkennung von Mobilität
  • akademische Betreuung im Fachbereich/Institut (fester Ansprechpartner notwendig!)
  • soziale Betreuung, Beratung