Bewerbung USA

Wird es im nächsten Jahr überhaupt möglich sein, ein Auslandssemester zu absolvieren?

Wir führen die Bewerbung und die Auswahl für unsere Austauschprogramme im Studienjahr 2021/22 regulär durch in der Hoffnung, dass diese im nächsten Jahr durchführbar sind. Alle Bewerbungen und ggf. Zusagen für unsere Austauschprogramme geschehen vorbehaltlich der Durchführbarkeit der Programme im nächsten Jahr (u.a. in Hinblick auf Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen in bestimmte Länder). 

Wann findet die Bewerbung und wann findet der Auslandsaufenthalt statt?

Die Bewerbung für die gesamtuniversitären USA-Austauschprogramme erfolgt Mitte November eines jeden Jahres für das darauffolgende akademische Jahr (Winter- und/oder Sommersemester). Dabei gilt zu beachten, dass das Studienjahr in den USA in fall term (Ende August/Anfang September bis Ende Dezember) und spring term (Anfang Januar bis Anfang Mai) aufgeteilt ist.

Der nächste Bewerbungsschluss ist Mittwoch, der 11. November 2020!

Wer kann sich bewerben?

Für Studierende aller Nationalitäten und nahezu aller Fachbereiche besteht die Möglichkeit, sich für einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt im Rahmen der gesamtuniversitären Austauschprogramme der Universität Frankfurt zu bewerben.

BewerberInnen für die Länderpartnerschaftsprogramme, die in Hessen in einem nichtdeutschsprachigen Studiengang eingeschrieben sind und eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen ein Sprachzeugnis Deutsch mind. B2 einreichen. Außerdem müssen alle Bewerberinnen und Bewerber in der Lage sein, durch ihre Kenntnis des Landes Hessen und seiner Hochschullandschaft die Rolle des Hessen Student Ambassadors sinnvoll wahrnehmen zu können.

BewerberInnen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im November mindestens im 2. Fachsemester befinden - im Masterstudium ist die Bewerbung ab dem 1. Semester möglich* - und gute Studienleistungen und Englischkenntnisse nachweisen. Es wird erwartet, dass Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen, nach dem Auslandsaufenthalt an die Goethe-Universität zurückkehren und hier ihren Abschluss machen. 

Studierende der Medizin und Rechtswissenschaften können im Rahmen der gesamtuniversitären Austauschprogramme nur Randgebiete studieren wie z.B. Immunology/Biochemistry/International Relations etc. und i.d.R. nicht an Medical oder Law Schools eingeschrieben werden. Weitere Einschränkungen bzgl. Fächer finden Sie bei den Informationen zu den einzelnen Hochschulen.

*Graduate: Bitte beachten Sie, dass Platzierungen im Graduate-Bereich in jedem Fall vom jeweiligen Koordinator des M.A. oder M.Sc.-Programmes der Gasthochschule genehmigt werden müssen. Dies sind also Einzelfallentscheidungen, die sich z.T. bis Mai/Juni hinziehen können, so dass es in seltenen Fällen zu kurzfristigen Absagen kommen kann. Nominierungen im Graduate-Bereich sind also schwieriger zu realisieren.

Bewerbungsvoraussetzungen

Vorausgesetzt werden:

  • gute Studienleistungen und gute Englischkenntnissen
  • gute landeskundliche und tagespolitische Kenntnisse über die USA und über Deutschland (politisches System, Studiensystem etc.)
  • Kenntnisse über die präferierte Gastuniversität und das dort verfügbare Studienangebot

Zu erbringende Sprachnachweise:
(dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung im IO nicht älter als zwei Jahre sein)

TOEFL iBT oder IELTS werden zwingend verlangt für:

  • La Crosse (Direktaustausch): mind. TOEFL iBT 80 oder IELTS 6.5 (kann nach erfolgreicher Bewerbung nachgereicht werden; zum Bewerbungszeitpunkt reicht ein Lektorensprachzeugnis)
  • Saint Louis University (SLU)**: mind. TOEFL iBT 80 oder IELTS 6.5
  • Hessen-Massachusetts: mind. TOEFL iBT 86 oder IELTS 6.5
  • Hessen-Wisconsin: mind. TOEFL iBT 86 (Madison 95) oder IELTS 6.5

Das Lektorensprachzeugnis / DAAD Sprachnachweis mit mind. Ergebnis B2 ist ausreichend für eine Bewerbung für:

  • The College of New Jersey (TCNJ)
  • Marquette University**

**Die Austauschprogamme mit SLU und Marquette werden für das Studienjahr 2021/22 leider nicht ausgeschrieben.

Bewerbungsunterlagen

Um sich für einen Platz im Rahmen der Nordamerika-Austauschprogramme (USA und Kanada) für das Studienjahr 2021/22 (fall term 2021 (Ende August/Anfang September bis Ende Dezember) und/oder spring term 2022 (Anfang Januar bis Anfang Mai)) zu bewerben, müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen.

Genaue Infos zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie in den Hinweisen zur Bewerbung.
Das Bewerbungsformular generiert sich aus der Online-Bewerbung (erst wieder ab 01. Oktober 2020 möglich).
Vordrucke für weitere Bewerbungsunterlagen finden Sie unter Weitere Bewerbungsunterlagen.

Für Bewerbungen für die Hessen-Programme mit Wisconsin und Massachusetts benötigen Sie weitere Unterlagen. Diese finden Sie hier:
Hessen-Wisconsin
Hessen-Massachusetts (für Amherst benötigen Sie 2 Gutachten!)
Bitte beachten Sie auch hierzu genau die Angaben in den Hinweisen zur Bewerbung.

Bewerbungsschluss:

Mittwoch, 11. November 2020

Um die Teile der Bewerbung, bei denen man auf andere angewiesen ist, d.h. Gutachten und Sprachnachweis, sollte man sich rechtzeitig (evtl. bereits 2 Monate vor Bewerbungsschluss) bemühen, da Nachreichungen in der Regel nicht möglich sind.

Weiteres Auswahlverfahren

Nach Eingang Ihrer kompletten Unterlagen findet je nach Bewerberlage eine Voraus­wahl statt. Über ein mögliches Auswahlinterview sowie das Auswahlergebnis werden alle Bewerber*innen per Email informiert. In dem Auswahlinterview (voraussichtlich Ende November), das in englischer Sprache geführt wird, werden neben der Darstellung der persönlichen und fachlichen Motivation auch landeskundliche und tagespolitische Kenntnisse über die USA und Deutschland eine Rolle spielen. Die universitätsinterne Endauswahl erfolgt nach den Interviews. Für die Länderaustauschprogramme findet darüber hinaus eine hessenweite Endauswahl Anfang Dezember statt. Über das Auswahlergebnis erhal­ten alle Bewerber bis ca. Mitte Dezember Bescheid.

Letztes Wort über die Teilnahme am Programm haben die Gasthochschulen, nachdem dort die Bewerbungen gesichtet wurden. Dies geschieht im Undergraduate-Bereich im März/April des Folgejahres, im Graduate-Bereich ggf. erst im Mai/Juni.

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
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