Aufenthaltsrecht

Am 01.01.2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz (ZuwG) in Kraft getreten. Kern des ZuwG ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das den aufenthaltsrechtlichen Status von AusländerInnen in der Bundesrepublik Deutschland regelt.

Im Aufenthaltsrecht gibt es den Begriff der so genannten Aufenthaltserlaubnis (AE). Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck. Aus Ihren Angaben muss deutlich werden, ob es sich um einen Forschungsaufenthalt oder um einen Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung handelt, z. B. durch Vorlage des Einladungsbriefs der Hochschule oder einem Arbeitsvertrag.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet und wird in Deutschland bei der Ausländerbehörde erteilt und verlängert, bei der Sie auch polizeilich gemeldet sind.


Weitere Informationen zum Zuwanderungsgesetz beim Auswärtigen Amt.