Empirische Sprachwissenschaft (Master of Arts)


Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte  Der Masterstudiengang Empirische Sprachwissenschaft vermittelt und vertieft Fachkenntnisse und Methoden, die erforderlich sind, um natürliche menschliche Sprachen mit empirischen Verfahren zu erforschen und zu analysieren. Er befasst sich mit heutigen und älteren Sprachen der Menschheit mit dem Ziel, sowohl spezifische, diese Sprachen betreffende, als auch allgemeine Aspekte von Sprache und Sprechen zu beschreiben, typologisch und historisch-genetisch zu klassifizieren und zu erklären. Die Erforschung der Sprachen umfasst dabei sowohl deren Verwendung als „gesprochene Sprachen“ in alltäglichen Kommunikationsprozessen als auch schriftliche Ausprägungsformen natürlicher Sprachen aller Arten, wobei die mit den Sprachen verbundenen literarischen Traditionen, ihre historisch-gesellschaftlichen Verwendungsbedingungen oder andere mit ihrem Gebrauch verknüpfte Phänomene berücksichtigt und thematisiert werden.
 
Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Empirische Sprachwissenschaft
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester.
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.
Studienfachberatung Maria Kofer M.A.
Senckenberganlage 31 (Juridicum)
9. Obergeschoss, Raum 913
60325 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0)69 798-22877
Telefax: +49 (0)69 798-22873
kofer@em.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • erfolgreicher Abschluss des Bachelorstudiengangs Empirische Sprachwissenschaft mit dem entsprechenden Schwerpunkt oder ein vergleichbares Bachelorstudium Über die Zulassung und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss des FB 9
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • alls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Nachweis über die Immatrikulation im noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang
  • Exposé, das Inhalt und Ziele des beabsichtigten Masterstudiums umreißt
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.06.-31.07.
Bewerbungsadresse Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich


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