Religionsphilosophie (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der Masterstudiengang Religionsphilosophie richtet sich an Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der Philosophie, der evangelischen und katholischen Theologie und der Religionswissenschaften sowie an andere Absolventinnen und Absolventen berufsqualifizierender Studiengänge (sofern diese über philosophische Vorkenntnisse verfügen), die eine wissenschaftliche Spezialisierung auf dem Teilgebiet der Religionsphilosophie anstreben. Als forschungsorientierter Studiengang gewährleistet er eine breite wissenschaftliche Auseinandersetzung mit genuin religionsphilosophischen Fragestellungen in historischer, vor allem aber in systematischer Perspektive. Die im religiösen Kontext auftretenden Phänomene und Traditionen (des Christentums und auch anderer Religionen) werden auf der Basis philosophischer Rationalitätsstandards reflektiert. Grundgelegt wird dieser Prozess einerseits durch die Diskussion wesentlicher Probleme der theoretischen und praktischen Philosophie, andererseits durch eine exemplarische Auseinandersetzung mit Themen der Theologie bzw. Religionswissenschaften. Der Studiengang ist dementsprechend fächerübergreifend angelegt. Daneben zeichnet ihn aus, dass er sowohl die Ansätze der kontinentalen Philosophie, als auch Ansätze der in der angloamerikanischen Welt dominierenden analytischen Philosophie berücksichtigt.

Der Masterstudiengang Religionsphilosophie schult in einer ersten Phase die Fähigkeit zur präzisen Analyse, Darstellung und Erörterung religionsphilosophischer Begrifflichkeiten und Begründungsmuster. Eine zweite Phase stellt die Kompetenz in den Vordergrund, eigene wissenschaftliche Standpunkte auszuarbeiten und zu verteidigen. Durch die Vermittlung dieser Schlüsselkompetenzen bereitet der Studiengang auf diverse Felder der qualifizierten Berufstätigkeit vor. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, thematisch gebundene Bildungsaufgaben in Hochschule und Erwachsenenbildung wahrzunehmen. Zugleich haben sie Zugang zu fachfremden Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft, in denen die schlüssige Beurteilung komplexer Zusammenhänge in einem interkulturellen und multireligiösen sozialen Kontext gefragt ist.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss

Master of Arts Religionsphilosophie

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch (und Englisch)

Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden

Studienfachberatung Prof. Dr. Thomas M. Schmidt
Fachbereich 7 - Katholische Theologie
Nobert-Wollheim-Platz 1, Raum 1.512
60323 Frankfurt
Tel.: 069/798-33270
t.schmidt@em.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer…

  • den Nachweis eines Bachelorabschlusses in Philosophie oder in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder
    - den Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
    - den Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nachweisen kann.

    In den letzten beiden Fällen müssen die Studienbewerberinnen und Studienbewerber gute philosophische Grundkenntnisse nachweisen durch
    a) den Erwerb von mindestens 10 CP durch Lehrveranstaltungen mit philosophischer Ausrichtung während des Bachelorstudiengangs bzw. des anderen berufsqualifizierenden Studiengangs und
    b) einen deutlich erkennbaren philosophischen oder religionsphilosophischen Themenschwerpunkt der Bachelorarbeit oder einer vergleichbaren Abschlussarbeit.

  • ausreichende Englischkenntnisse (Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“ vom September 2000“) nachweisen kann.
    Die Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:
    - fünf Jahre Englischunterricht an einer Schule (letzte Zeugnisnote muss min. "ausreichend" sein) oder
    - UNIcert-Abschluss II oder
    - TOEFL-Test (iBT mind. 87 Punkte)
    Der Prüfungsausschuss kann weitere Sprachnachweise anerkennen, soweit sie gleichwertig sind.

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung, und die Immatrikulation ist zurückzunehmen.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls der Bachelorabschluss in einem anderen Fach absolviert wurde:
    Nachweis der philosophischen Grundkenntnisse
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss des Bachelorstudiums
    - Nachweis über die Immatrikulation im noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang
  • Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.04. - 30.06.

Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für die Masterstudiengänge


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